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Rentenrecht Zur frühzeitigen Rente etwas dazuverdienen?

31.05.2006, 04:55

Leserfrage: Ich gehe mit 60 Jahren vorzeitig in Rente. Kann ich etwas hinzuverdienen? Es antwortet Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss unbedingt Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die frühzeitige Rente wegen einer Schwerbehinderung oder einer Altersteilzeit angetreten wird.

Daher ist der Rentenversicherung jede Erwerbstätigkeit von Personen, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen, zu melden. Ein Zuverdienst ist bis zu 350 Euro pro Monat zulässig, zweimal im Jahr darf dieser Betrag auf bis zu 700 Euro überschritten werden. Bei einer Überschreitung muss die Rentenversicherung überprüfen, ob die Rente bis zum Erreichen der Altersrente evtl. nur noch als Teilrente gewährt werden

kann. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen. Eine weggefallene Rente oder eine Teilrente wird nur auf Antrag und bei Wegfall des Zuverdienstes wieder als Vollrente gezahlt.

Wer eine Regelaltersrente ab dem vollendetem 65. Lebensjahr bezieht, für den hat ein Hinzuverdienst keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung. Hier ist eine Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung nicht erforderlich. ( ukl )

leserfragen@regio-m.de