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Hecken an der Grundstücksgrenze Abstand zum Nachbarn wächst mit der Höhe

16.05.2006, 04:55

Frage : Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze zwischen zwei Einfamilienhäusern wachsen ? Es antwortet Dr. Holger Neumann, Präsident des Landesverbandes Haus & Grund Sachsen-Anhalt e. V .

Mit dem Inkrafttreten des Nachbarschaftsgesetzes von Sachsen-Anhalt am 1. Januar 1998 sind Grenzabstände für Anpfl anzungen verbindlich geregelt worden. Diese Pflanzabstände gelten auch für Hecken.

Das Gesetz sieht folgende Abstände vor :

- Heckenhöhe bis 1, 50 Meter : 0, 5 Meter
- bis 3 Metern : 1 Meter
- bis 5 Meter : 1, 25 Meter
- bis 7 Meter : 3 Meter.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Hecke hinter einer Wand oder einem undurchsichtigen Zaun wächst und diese nicht erheblich überragt.

Führen Gespräche mit dem Nachbarn nicht zum Erfolg, muss nach der in Sachsen-Anhalt obligatorischen Schlichtung vor einer Schiedsstelle der gerichtliche Weg eingeschlagen werden. Denn : Der Anspruch auf Beseitigung verfällt nach fünf Jahren, auf Zurückschneiden nach zehn Jahren. Wurde in dieser Zeit versäumt, eine Einigung mit dem Nachbarn zu fi nden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich alle Seiten an die Höhe der Hecke gewöhnt haben.

Eine Besonderheit : Die Frist beginnt erst, wenn die zulässige Höhe der Hecke dauerhaft überschritten wurde. Von dauerhaft ist die Rede, wenn etwa ein oder mehrere Rückschnitte nicht bis unter die vom Gesetz geforderte Höhe durchgeführt wurden. Die Verwirkungsfrist muss daher im Einzelfall exakt berechnet werden. Weitere Informationen sind im Internet unter www.hugsa.de auf der Seite " Aktuelles " erhältlich.

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