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Erbrecht Pflichtteilansprüche bei Testament aus DDR-Zeit?

07.04.2006, 05:00

Frage : Wir haben unser gemeinschaftliches Testament zu DDR-Zeiten errichtet. Damals gab es ja kein Pflichtteilrecht. Haben unsere Kinder heute Pflichtteilsansprüche ? Es antwortet Burkhard Lischka, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Bei Erbfällen, die nach dem 3. Oktober 1990 eingetreten sind beziehungsweise eintreten, ist das Pfl ichtteilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) zu beachten ( OLG Naumburg, OLG-NL 2000, 182 ). Das Datum der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments ist vollkommen unerheblich. Stirbt einer der Ehegatten nach dem 3. Oktober 1990, gilt zwar das zu DDR-Zeiten errichtete Testament, gleichwohl sind übergangene nahe Angehörige pfl ichtteilberechtigt.

Frage : Können durch die Eintragung einer Grundschuld zugunsten des überlebenden Partners Pfl ichtteilansprüche minimiert werden ?

Antwort : Die Grundschuld ist zunächst einmal nur ein Sicherungsmittel des Grundschuldgläubigers an der Immobilie. Liegt der Grundschuld keine zu sichernde Forderung zugrunde, führt die nicht valutierte Grundschuld auch nicht zu einer Verminderung des Vermögens bei der Berechnung des Pfl ichtteilanspruchs.

Liegt der Grundschuld dagegen eine tatsächliche Forderung des Partners zugrunde, so erlischt diese Forderung, wenn der forderungsberechtigte Partner nach dem Tod Erbe des anderen Ehepartners wird. Schuldner und Gläubiger des Anspruchs sind nämlich in diesem Fall identisch. Diese Identität führt dazu, dass juristisch die Forderung erlischt und damit ebenfalls nicht zu einer Verminderung möglicher Pfl ichtteilansprüche führen kann.

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