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Private Krankenversicherung Muss der Arzt vorab über Kosten informieren?

21.04.2006, 04:55

Frage : Ich bin privat krankenversichert. Immer wieder passiert es mir nach Arztbesuchen, dass meine Versicherung nicht alle Behandlungs- und Untersuchungskosten übernimmt. Sind die Ärzte verpflichtet, ihre Patienten vorab über mögliche privat zu leistende Kosten zu informieren ? Es antwortet Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V ..

Zwischen privat Versicherten und dem behandelnden Arzt besteht ein Vertragsverhältnis. Für Leistungen, die der Arzt erbringt, erhält der Versicherte auf Grundlage der Gebührenordnung der Ärzte ( GOÄ ) eine Rechnung. Die darin genannte Vergütung muss der Patient grundsätzlich zahlen. Ein weiteres Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Versicherten und seiner privaten Krankenversicherung. Dort reicht er die Arzt-Rechnungen ein. Die Kosten erstattung erfolgt jedoch nur für Leistungen, die mit der Versicherung vertraglich vereinbart wurden.

Somit ist der Leistungsumfang des individuellen Vertrages maßgeblich für die Kostenerstattung. In manchen Verträgen sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen. Um ganz sicher zu gehen, müsste eigentlich vor fast jeder Behandlung, die keine absolute Bagatelle ist, bei der privaten Versicherung nachgefragt werden.

Wird eine Leistung auf Wunsch erbracht und geht diese über das medizinisch Notwendige hinaus, dann handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung ( IGeL ). Diese Kosten trägt auch die private Krankenversicherung nicht. Vor Inanspruchnahme von Wunschleistungen müssen Arzt und Patient eine schriftliche Vereinbarung abschließen, wo ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen wird. Hat der Arzt keine schriftliche Einwilligung von seinem Patienten eingeholt, darf er keine Rechnung stellen.

Bei Auseinandersetzungen mit der privaten Krankenversicherung hilft auch der PKV-Ombudsmann, Leipziger Straße 104, in 10117 Berlin weiter. ( ukl )

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