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Gesundheitswesen Gilt die Überweisung für das nächste Quartal?

31.03.2006, 05:00

Frage : Ich erhielt von meinem Hausarzt eine Überweisung zum Urologen. Dort sagte mir die Schwester, dass ich in diesem Quartal nicht mehr angenommen werden kann. Sie könne mir aber einen Termin für das nächste Quartal geben. Den Überweisungsschein solle ich beim Urologen lassen, Begründung : " Dann weiß der Doktor schon mal Bescheid. " Zum Arzttermin soll ich einen neuen Überweisungsschein mitbringen. Ist das wirklich notwendig ? Es antwortet Petra Fleischer von der Allgemeinen Ortskrankenkasse ( AOK ) Sachsen-Anhalt.

Kann die Behandlung beim Urologen ( oder einem anderen Facharzt ) im laufenden Quartal nicht begonnen werden und der Patient erhält einen Termin erst im nächsten Quartal, bleibt seine Überweisung für die Behandlung weiterhin gültig und ist auch anzunehmen.

Teilnehmer an einem Hausarztprogramm müssen auch im Folgequartal keine Praxisgebühr zahlen.

Alle anderen Patienten entrichten bei Vorlage einer Überweisung aus dem Vorquartal im neuen Quartal 10 Euro Praxisgebühr, in diesem Fall beim Urologen, sofern sie nicht grundsätzlich befreit sind.

Durch die quartalsübergreifende Gültigkeit der Überweisungen lässt sich viel Andrang in den Hausarztpraxen zu Beginn eines neuen Quartals vermeiden.

leserfragen@regio-m.de