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Räumfahrzeuge werfen oft Fußweg zu Trotzdem Schnee schieben

14.03.2006, 05:00

Frage : Bei Schnee schaufele ich immer ordnungsgemäß den Weg vor unserem Haus frei. Die Räumfahrzeuge werfen aber oft den Fußweg wieder zu. Muss ich den Weg dann erneut freischieben ? Wer haftet, wenn jemand einen Unfall hat ?

Es antwortet Dr. Holger Neumann vom Landesverband Haus & Grund Sachsen-Anhalt : In den örtlichen Satzungen ist geregelt, dass bei der Reinigung und beim Winterdienst Schnee und Eis nicht dem Nachbarn zugekehrt werden dürfen. Auch ist darauf zu achten, dass die von den Gehwegen geräumten Schnee- und Eismassen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und dem Gehweg gefährdet wird. Eine solche Festlegung in der Satzung ist dann auch für die Stadt verbindlich.

Zu den Folgen : Der Eigentümer hätte einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, müsste aber in der Regel zur Gefahrenabwehr trotzdem räumen, da er verkehrssicherungspfl ichtig ist.

Diese Räumpfl icht zur Gefahrenabwehr wäre in den üblichen Zeitabständen, also ähnlich wie bei erneutem Schneefall, durchzuführen. Bei einem Unfall, der darauf zurückzuführen ist, dass der Schneepflug nach dem ordnungsmäßigen Räumen durch den Hauseigentümer wieder Schnee auf den Gehweg wirft, tritt zunächst die Grundstückseigentümerhaftpfl icht des Hauseigentümers ein, die allerdings dann wahrscheinlich den Verursacher schadensersatzpfl ichtig machen würde.

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