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Unterhaltsrecht Zählt die Abfindung zum Einkommen?

24.03.2006, 05:00

Frage : Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir eine Abfindung gezahlt. Zählt das Geld jetzt mit zum Einkommen, aus dem der Unterhalt berechnet wird? Es antwortet Gerd Frömming, Fachanwalt für Familienrecht aus Magdeburg:

Ja. Die vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung dient dem Ausgleich von Einkommensnachteilen wegen des vorzeitigen Ausscheidens aus der Stelle. Somit hat die Abfi ndung Lohnersatzfunktion und muss auf eine angemessene Zeit verteilt werden. Unterhaltsrechtlich gehört die Abfindung damit zum Einkommen.

Grundsätzlich wird bei der Einkommensberechnung im Unterhaltsrecht die Summe aller Einkünfte mitgezählt, inklusive Sonderzuwendungen und sonstiger Zulagen. Davon werden dann Steuern, Sozialabgaben und / oder angemessene Vorsorgeaufwendungen, berufsbedingte Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen. Der Unterhaltsschuldner muss die Abfi ndung dazu verwenden, seine Einkünfte während der Arbeitslosigkeit bis zur Höhe des vorherigen Einkommens aufzustocken. Wird die Abfi ndung für einmalige Ausgaben, etwa die Einrichtung einer neuen Wohnung, verwendet, kann sich der Unterhaltspflichtige nur dann auf seine geminderte Leistungsfähigkeit berufen, wenn der Verbrauch des Geldes nicht als leichtfertig und verantwortungslos anzusehen ist. Wenn es um Mindestunterhalt für minderjährige Kinder geht, muss besonders sparsam und umsichtig gewirtschaftet werden.

Allerdings sollte der Unterhaltspfl ichtige darauf achten, dass die als Einkommensersatz umgelegte Abfindung nicht zusätzlich in den Zugewinnausgleich an den Ehepartner einbezogen wird. Denn dann würde sie doppelt verwertet werden, und das ist nicht zulässig.

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