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Unterhaltszahlungen Geld für Unterhalt lässt sich nicht absetzen

31.01.2006, 05:00

Frage : Wie lange muss Kindern Unterhalt gezahlt werden ? Kann ich das Geld steuerlich geltend machen ?

Es antwortet Rechtsanwältin Jelena Rüegg aus Magdeburg : Grundsätzlich haben volljährige Kinder, wenn sie sich in der Ausbildung befinden, einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Dieser Anspruch ist nicht durch das Alter des Kindes begrenzt, sondern durch den Abschluss der Berufsausbildung.

Natürlich ist das Kind verpflichtet, das Studium oder die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig abzuschließen – und zwar in der Regelstudienzeit. Ist dies aufgrund einer längeren Krankheit nicht möglich oder war aus Eignungsgründen ein Studienwechsel erforderlich, kann die Unterhaltspfl icht auch darüber hinaus noch bestehen. Auch ein ausbildungsförderndes Auslandsstudium oder eine verpatzte Prüfung können die Unterhaltspfl icht verlängern. Allerdings muss der Auszubildene sich ernsthaft um den Abschluss bemühen. Die unterhaltszahlenden Eltern können von ihrem Kind Einsicht in Studienbelege verlangen. Somit kann nachgewiesen werden, welche Abschlüsse bereits erworben worden sind und wann das Ende des Studiums zu erwarten ist.

Unterhaltszahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden, da sie bereits beim Kinderfreibetrag beziehungsweise beim staatlichen Kindergeld steuerlich berücksichtigt werden. Es kann aber ein Ausbildungsfreibetrag gewährt werden – weitere Informationen dazu sind beim Finanzamt oder Steuerberater erhältlich. ( ukl )

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