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Mieterbund rät ab und empfiehlt das altbekannte Kautionskonto Mietkaution von der Versicherung?

03.01.2014, 01:03

Berlin (dpa) l Es ist oft dasselbe Problem: Der neue Vermieter hält schon die Hand auf, während der alte Vermieter die Kaution noch nicht ausgezahlt hat. Doch ohne Mietsicherheit gibt es häufig keinen Mietvertrag. Wer finanzielle Engpässe aus diesem Grund vermeiden will, kann eine Mietkautionsversicherung ins Auge fassen.

Die Anbieter von Mietkautionsversicherungen werben damit, dass Mieter im Umzugsstress Arbeit und Mühe sparen. Die Kaution muss nicht auf einen Schlag entrichtet werden.Mieter bleiben flüssig und müssen nicht ihr Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen. Und für Vermieter entstehe weniger Verwaltungsaufwand.

Mieter müssen häufig drei bis vier Monate überbrücken, wenn der alte Vermieter die Kaution noch nicht ausgezahlt hat. "Dann kann eine Mietkautionsversicherung günstiger sein als der Dispo-Zins, der anfällt, wenn ich das Konto überziehe", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Langfristig empfiehlt er eher die altbekannten Wege, um die Mietsicherheit zu stellen.

Davon gibt es grob gesagt drei: "Ich kann dem Vermieter das Geld überweisen, und der legt es dann auf ein Kautionskonto. Das kann ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto sein", zählt Ropertz auf.

Möglich sei auch, dass der Mieter das Geld auf ein Sparbuch einzahlt und es dann an den Vermieter verpfändet. Er händigt dem Eigentümer das Sparbuch aus und fügt eine Verpfändungsurkunde bei. Diese erhalten Mieter bei der Kontoeröffnung in der Bank.

Der dritte Weg sei eine Bankbürgschaft: Dabei verbürgt sich die Hausbank, für eine bestimmte Summe geradezustehen, wenn der Mieter als Schuldner ausfällt. Dafür fallen Gebühren an. Diese letzte Möglichkeit kommt der Mietkautionsversicherung am nächsten. Der Unterschied besteht darin, dass es ein Versicherungsunternehmen ist, das bürgt und als Gegenleistung eine monatliche Prämie verlangt.

Kautionsversicherungen sind nichts anderes als Bürgschaften, fasst auch die Stiftung Warentest zusammen. Der Mieter bezahlt Jahresbeiträge dafür, dass der Versicherer dem Vermieter für drei Monatsmieten als Bürge zur Verfügung steht. Wenn Mieter ausziehen, ohne zu renovieren, kann der Vermieter sich das Geld für den Handwerker bei der Versicherung wiederholen. Und die holt es sich dann vom Mieter wieder. Dieser kann also sehr wohl in die Verlegenheit geraten, in solchen Fällen zahlen zu müssen. Und den Beitrag für die Mietkautionsversicherung zahlt er obendrein.

Ropertz rät nachzurechnen. Denn eine Kaution bekommt der Mieter in der Regel wieder. "Die Gebühr für eine Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft sind für immer weg", fügt Stiftung Warentest hinzu.