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Ungeziefer ist unangenehm, gehört aber manchmal einfach dazu Kakerlake im Hotelzimmer

08.01.2014, 01:07

Stuttgart (dpa) l Ungeziefer im Hotelzimmer ist einer Reihe von Urteilen zufolge in der Regel kein Reisemangel. Darauf weist Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Der Gast muss im Zimmer mit Tieren rechnen, die in der Region normal sind. "Vor allem in südlichen Ländern muss ich zum Beispiel Kakerlaken oder Ameisen in Kauf nehmen", sagt Richter. In deutschen Hotels muss der Gast mit einzelnen Spinnen oder mit ein paar Ameisen rechnen.

Entscheidend für die Frage, ob sich für Touristen rechtliche Ansprüche ergeben, ist die Urlaubsregion und das Ausmaß des Befalls. In Deutschland seien Kakerlaken weniger normal als in südlichen Ländern. Bei viel Ungeziefer in einem deutschen Hotel sollten Gäste versuchen, einen Reisemangel geltend zu machen. "In einem Drei- oder Vier-Sterne-Hotel zum Beispiel darf das eigentlich nicht vorkommen."

Ab wie viel Ungeziefer die Gäste vom Hotelier Geld zurückbekommen, werde immer im Einzelfall entschieden, erklärt die Verbraucherschützerin. Betroffene sollten das Ungeziefer fotografieren - um einen Nachweis zu haben - und sich beschweren.

Kein Reisemangel waren nach Ansicht des Bonner Amtsgerichts zehn Kakerlaken in einem Hotelzimmer auf Gran Canaria (Az.: 4 C 470/95). In seiner Reisemängeltabelle weist der Reiserechtler Ernst Führich auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg hin (Az.: 18 a 521/97), nach dem Urlauber wegen erheblichen Kakerlakenbefalls auf Lanzarote 40 Prozent des Preises zurückbekamen.