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Auf Besuch des Gutachters gut vorbereiten Wer Pflege beantragt, sollte zuvor Tagebuch führen

10.01.2014, 01:20

Düsseldorf (dpa) l Für die Eingruppierung in eine Pflegestufe müssen Senioren sich begutachten lassen. Sind Betroffene mit der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nicht einverstanden, haben sie einen Monat Zeit, um Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin.

Sobald Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, ermittelt der MDK, ob ihnen Geld zusteht. Grundlage ist eine Skala von Pflegestufe null für eingeschränkte Alltagskompetenz bis hin zu Pflegestufe drei bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Auf den Besuch des Gutachters sollten sich Betroffene gut vorbereiten.

Bevor Leistungen beantragt werden, ist es ratsam, mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch zu führen. Je länger dies geführt wird, desto mehr sagt es über die persönliche Situation des Antragstellers aus.

Bei einem Einspruch gegen die Einstufung kommt ein MDK-Gutachter ein zweites Mal. Sollte dieser Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringen, steht Betroffenen noch der Gang zum Sozialgericht offen. Geht das Verfahren zugunsten des Pflegebedürftigen aus, übernimmt die Pflegekasse dessen Anwaltskosten.