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Großes Interesse am Volksstimme-Telefonforum Pflegetagebuch hilft beim Antrag

22.01.2014, 01:28

Im Alter oder nach schweren Krankheiten sind viele auf Hilfe angewiesen. Doch gerade für Angehörige ist das nicht immer leicht. Im Volksstimme-Telefonforum standen Experten Rede und Antwort.

Frage: Ich habe die Pflegestufe I. Da sich mein Zustand verschlechtert hat, habe ich einen Antrag auf Höherstufung gestellt. Inzwischen war der Gutachter da, und die Pflegestufe II wurde bestätigt. Ab wann bekomme ich nun mehr Pflegegeld?
Antwort: Grundsätzlich gilt, wenn die Pflegebedürftigkeit beziehungsweise der erhöhte Bedarf bestätigt worden ist, gilt für den Bezug des Pflegegeldes der Tag der Antragstellung.

Frage: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?
Antwort: Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen. Die sogenannten Sachleistungen beschreiben Dienstleistungen professioneller, zugelassener Pflegeeinrichtungen. Das kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst sein. Es ist möglich, beides miteinander zu kombinieren. Wie man das optimal ausgestalten kann, können Sie mit Hilfe eines anbieterneutralen Pflegeberaters herausfinden.

Frage: Bisher bekam meine bei der AOK versicherte Mutter mit Pflegestufe II Pflegegeld. Ich habe sie betreut. Nach einem Schlaganfall schaffe ich das nicht mehr und möchte einen Pflegedienst hinzuziehen. Geht das? Und wo finde ich einen geeigneten Dienst?
Antwort: Ihre Mutter kann sich ja entweder für Pflegegeld oder für Sachleistungen oder aber für eine Kombination aus beiden entscheiden. Wichtig ist, dass sie bei Ihrer Pflegekasse den entsprechenden Änderungsantrag stellen.

Frage: Ich bekomme als Diabetiker auf ärztliche Verordnung hin die Fußpflege bezahlt. Meine Frau hat Pflegestufe I, kann sie auch die Kosten dafür erstattet bekommen?
Antwort: Hier handelt es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte. Sie erhalten diese Leistung der Krankenkasse, weil es für Sie als Diabetiker medizinisch notwendig ist. Trifft das für Ihre Frau nicht zu, wird Fußpflege nicht bezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob sie pflegebedürftig ist oder nicht.

Frage: Meine Mutter, die bei uns im Haus lebt, benötigt sehr viel Unterstützung. Wir wissen nicht, ob sie eine Pflegestufe bekommen kann. Was raten Sie uns?
Antwort: Sie sollten einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Denn wenn Ihre Mutter eine Pflegestufe bekommt, gilt der Termin der Antragstellung für den Leistungsbezug. Die Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst oder - bei privat Versicherten medicproof - mit der Begutachtung. Vor diesem Termin macht es sich gut, wenn sie ein Pflegetagebuch führen, um es dem Gutachter vorzulegen. Ein solches Formular können Sie sich aus dem Internet herunterladen oder von Ihrer Pflegekasse zuschicken lassen. Hier können Sie nach einer Art Checkliste notieren, welcher Zeitaufwand zur Unterstützung Ihrer Mutter anfällt. Denn der ist entscheidend für die Bewilligung einer Pflegestufe.

Frage: Ich pflege meine Frau seit fünf Jahren, die Pflegestufe III hat. Dafür gibt es 700 Euro Pflegegeld. Wie hoch ist die Leistung der Pflegeversicherung, wenn wir einen Pflegedienst beauftragen?
Antwort: Holen Sie sich jemanden mit ins Boot, der hilft, denn sie müssen mit Ihren Kräften gut haushalten. Wenn Sie die Pflege komplett einem ambulanten Dienst - diesen können Sie frei wählen - überlassen, stehen Ihrer Frau monatlich 1550 Euro zu, die für professionelle Dienste ausgegeben werden können. Soll der entsprechende Dienst nur teilweise einspringen, können Sie das natürlich mit dem Anbieter ebenso vereinbaren. Angenommen, Sie entscheiden sich für 50 Prozent Sachleistungen, dann können Sie diese in Höhe von 775 Euro abrechnen. Dazu bekäme sie dann 50 Prozent des Pflegegeldes - also 350 Euro.

Frage: Wir suchen für meine Schwiegermutter, die pflegebedürftig ist, ein gutes Heim. Worauf sollte man bei der Auswahl achten? Und muss mein Mann dazubezahlen, wenn ihr Geld für die Heimkosten nicht ausreicht?
Antwort: Zur Heim-Auswahl: Überlegen Sie, in welchem Umkreis die Einrichtung liegen soll, damit die Familie Ihre Schwiegermutter auch besuchen kann. Schauen Sie sich die in Frage kommenden Heime persönlich an. Suchen Sie das Gespräch mit Bewohnern und dem Personal, um ein Gefühl für das Klima und das Maß an Zuwendung zu bekommen. Wie wird die Freizeit gestaltet? Können eigene Möbel und persönliche Dinge dort untergebracht werden? Sollten die Leistungen der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen Ihrer Schwiegermutter nicht reichen, um die Heimkosten zu decken, springt das Sozialamt ein.

Frage: Mein Mann ist derzeit nach einem Schlaganfall noch im Krankenhaus, soll aber nach seiner Entlassung in die Kurzzeitpflege, weil er pflegebedürftig bleiben wird. Ich habe auch schon einen Platz für ihn. Aber er hat noch keine Pflegestufe. Wie soll ich mich verhalten?
Antwort:Normalerweise kümmert sich in solchen Fällen der Sozialdienst des Krankenhauses um die Antragstellung auf eine Pflegestufe. Setzen Sie sich unbedingt noch einmal mit den Mitarbeitern dort in Verbindung, damit Ihr Mann die Pflegestufe bekommt und damit Anspruch auf die Kurzzeitpflege hat. Das sind für die Kurzzeitpflege 1550 Euro im Jahr. Sie sollten aber parallel dazu auf jeden Fall auch selbst noch einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit beziehungsweise Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse Ihres Mannes stellen.

Frage:Meine Mutter hat einen Antrag auf eine Pflegestufe gestellt. Vor zwei Wochen war der Gutachter da. Wir haben aber noch keinen Bescheid über die Pflegestufe. Ist das normal?
Antwort: Sie liegen noch im Rahmen der zulässigen Wartezeit. Laut Gesetz darf die Bearbeitungsfrist maximal fünf Wochen dauern.

Frage: Ich bin 86 Jahre alt. Der Alltag ist immer schwerer zu bewältigen, doch pflegebedürftig bin ich noch nicht. Ab wann bekommt man die Pflegestufe I?
Antwort: Die Bewilligung einer Pflegestufe hängt nicht vom Alter ab, sondern von Ihrer Hilfebedürftigkeit. Wenn Sie auf Dauer (mindestens für sechs Monate) in mindestens zwei Bereichen aus der Grundpflege - Körperpflege, Ernährung oder Mobilität - täglich und mehrmals in der Woche auch hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen, sind Sie pflegebedürftig. Für die Bewilligung der Pflegestufe ist der tägliche Zeitaufwand entscheidend. Für die Pflegstufe I müssen es mindestens 90 Minuten sein, die aufgewendet werden.