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Termintreue ist bares Geld wert Die Steuer-Stichtage

23.01.2014, 01:16

Magdeburg (vs) l Der Steuerzahler, der bestimmte Termine einhält, kann Geld sparen.

28. Februar: Stichtag Arbeitnehmer-Datenübertragung. Bis zu diesem Tag müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Jeder sollte seine Angaben ab März im Elsterweb, dem Online-Portal der Finanzbehörden, prüfen.

1. März: Stichtag für die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Sie gibt es seit Jahresanfang. Informationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse tauchen automatisch in der Steuererklärung auf. Auch Daten von Arbeitgebern, Ämtern, Banken und Versicherungen erscheinen. Die vorausgefüllten Angaben sollte man prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Individuelle Kosten für den Beruf, das Pflegeheim oder die Handwerker muss jeder nach wie vor selbst angeben.

31. Mai: Stichtag Steuererklärung. Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8354 Euro im Jahr einnimmt. Für Ehe- oder Lebenspartner liegt die Grenze bei 16708 Euro im Jahr.

30. November: Stichtag Freibeträge und Steuerklassenwahl. Pendeln, Kinder, Unterhalt: Wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. Ehe- bzw. Lebenspartner können bis zum 30. November die Steuerklasse wechseln. Das kann dann sinnvoll sein, wenn sich bei einem von beiden das Gehalt ändert oder ein Partner in Elternzeit geht. Beides - die eingetragenen Freibeträge und die geänderte Steuerklasse - gilt dann rückwirkend fürs ganze Jahr. Das Ergebnis kann sein, dass das Dezember-Gehalt ohne Steuerabzüge ausbezahlt wird.

31. Dezember: Stichtag für Ihren Steuer-Profi. Wer seine Steuererklärung von einem Profi machen lässt, verlängert die Abgabefrist bis zum Jahresende. Der Experte kümmert sich auch um die kompletten Steuerangelegenheiten.