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Kein Befund, aber Schmerzensgeld

19.02.2014, 01:21

Ein Leser aus dem Harz leidet ein halbes Jahr nach einer Operation unter Schmerzen. Der Arzt im Krankenhaus nimmt das nicht ernst. Er fragt, was er tun könne. Es antwortet die Magdeburger Medizinrechtlerin Sonja Kaufholz:

Der Volksstimme-Leser sollte sich zuallerst eine Zweitmeinung eines anderen Arztes einholen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Unabhängigen Patientenberatung beraten zu lassen, bevor der Gang zu einem Fachanwalt für Medizinrecht in Frage kommt. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde ein Magdeburger Patient wegen einer Fehlform der Großzehe am linken Fuß behandelt. Bereits während des ersten von insgesamt drei Klinikaufenthalten klagte der Patient über starke, nicht nachlassende Schmerzen. Die behandelnden Ärzte stuften die Schmerzen als "normalen Zustand nach einer OP" ein. Auch zwei weitere Klinikaufenthalte brachten keine Besserung. Erst in ambulanter Behandlung wurde die Entzündung erfolgreich behandelt.

Der Patient klagte vor dem Amtsgericht. Der Gutachter stellte fest, dass die Klinikärzte im Zuge der zweiten Operation es versäumt hatten, einen konkreten klinischen Befund zu erheben. Die dritte Operation wäre möglicherweise vermeidbar gewesen, ebenfalls die Schmerzen. Der Magdeburger einigte sich mit der Klinik in einem Vergleich auf ein Schmerzensgeld von 4000 Euro.