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Bauliche Mängel Mietminderung bei Schimmel möglich

19.03.2014, 01:16

Osnabrück (dpa) l Schimmel rechtfertigt eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent. Das gilt zumindest dann, wenn der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist, befand das Amtsgericht Osnabrück.

In dem verhandelten Fall hatten Mieter sich über starken Schimmelbefall beschwert. Befallen waren die Küche und das Schlafzimmer. Die Vermieterin ließ daraufhin die Wände des Hauses isolieren - ohne Erfolg. Daraufhin warf sie den Mietern vor, nicht ausreichend zu heizen und zu lüften. Diese wiesen den Vorwurf zurück und minderten die Miete. Daraufhin klagte die Vermieterin.

Ohne Erfolg: Laut Rechtsprechung müsse ein Vermieter beweisen, dass Schimmelschäden nicht auf Ursachen am Gebäude zurückzuführen seien. Erst dann müsse ein Mieter beweisen, dass er die Wohnung richtig heizt und lüftet.