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Straßenverkehr Schlagloch-Schäden meist aus eigener Tasche zahlen

23.04.2014, 01:19

Dresden (dpa) l Schlaglöcher sind für Autofahrer eine üble Sache, weil Halter meist auf einem Teil der Kosten für die Reparatur sitzenbleiben, die durch ein Schlagloch am Auto entstehen. "Es ist sehr schwer, den Baulastträger in solchen Fällen in Anspruch zu nehmen", sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden. Als Baulastträger werden der Bund, die Gemeinden und die Landkreise bezeichnet, die für den Unterhalt von Straßen inner- und außerorts verantwortlich sind.

"Im Regelfall wird eine Mithaftung des Autofahrers aufgrund eines Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot angenommen." Im Klartext bedeutet das: Der Autofahrer darf nur so schnell fahren, dass er theoretisch jederzeit vor einem Schlagloch anhalten kann. Sonst ist er selbst schuld, wenn es zu Schäden am Fahrzeug kommt.

Ansprüche kann der Autofahrer nur geltend machen, wenn es ihm gelingt nachzuweisen, dass der Baulastträger die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, fügt Janeczek hinzu. Dieser kommen die Behörden nach, indem sie den Zustand der Straßen regelmäßig überprüfen.

Bei einem Schlagloch innerorts, wo es nach Auskunft des Fachanwalts die meisten Schlaglöcher gibt, können Autofahrer zum Beispiel bei Anwohnern klingeln und nachfragen. "Wenn er so erfährt, dass das Schlagloch dort schon länger existiert, hat er ganz gute Karten seine Ansprüche gegenüber der Behörde geltend zu machen."

Anders liegt der Fall, wenn Autofahrer in Schlaglöcher geraten, mit denen sie partout nicht rechnen konnten. Das kann zum Beispiel auf neu ausgebauten Straßen der Fall sein. Fast nur in solchen Extremfällen könnten Autofahrer den Baulastträger zu 100 Prozent haftbar für die entstandenen Schäden am Auto machen, sagt Janeczek.