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Auslandsreisekrankenversicherungen Neue Verträge sind oft besser als alte Policen

20.05.2014, 01:20

Berlin (ksi) l Wer eine Urlaubsreise ins Ausland plant, sollte sich zuvor die Police seiner Auslandsreisekrankenversicherung genau anschauen und eventuell noch wechseln. Denn eine Untersuchung der Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest hat nun ergeben, dass neuere Verträge oft bessere Bedingungen bieten als alte. Das kann unter anderem die maximale Reisedauer pro Jahr, die Altersgrenze für mitversicherte Kinder oder die Mit-Unterbringung der Eltern eines kranken Kindes im Krankenhaus sein.

Test-Sieger für Familien war der Tarif "TravelSecure AR" der Würzburger für 28 Euro im Jahr, für Einzelpersonen der Tarif "R32" der Allianz für 9,80 Euro im Jahr und für Senioren ab 70 Jahre der Debeka-Tarif AR für 8 Euro pro Jahr.

Grundsätzlich sichern die privaten Auslandsreisekrankenversicherungen ab, dass dem Urlauber die Kosten für Behandlung und Medikamente erstattet werden, wenn er am Ferienort krank wird und ungeplant zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus muss. Besonders wichtig ist, dass in schweren Fällen sogar der Rücktransport nach Deutschland bezahlt wird. Dann macht es einen großen Unterschied, ob im Vertrag steht, dass ein Rücktransport "medizinisch vertretbar und sinnvoll" oder "medizinisch notwendig" sein muss. Die Tücke steckt dann im Detail. Bei manchen Versicherern ist sogar der Rückflug sowie die Unterbringung der Angehörigen inklusive. Finanztest hält es auch für sinnvoll, dass der Schutz auch bei Verletzungen bei plötzlichen Unruhen oder Bürgerkrieg im Ausland gilt.

Empfohlen wird die Zusatzversicherung sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte. Zwar können sich Kassenpatienten innerhalb der Europäischen Union und bei Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auch mit ihrer europäischen Krankenkassenkarte behandeln lassen, doch die Leistungen sind deutlich geringer. Übernommen werden nur die Kosten, die das Gesundheitssystem des Urlaubslandes abdeckt. Nicht alle Ärzte am Urlaubsort akzeptieren die Karte, sondern behandeln nur auf private Rechnung. Auch der Rücktransport wird von den Kassen nicht übernommen.