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BGH-Urteil Mieter dürfen Wohnung weitergeben

12.06.2014, 01:20

Karlsruhe (dpa) l Wer aus beruflichen Gründen eine Mietwohnung zeitweise nicht nutzen kann, hat einen Anspruch auf Untervermietung. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch zugunsten eines Ehepaars aus Hamburg, das die Wohnung für die Dauer eines mehrjährigen beruflich bedingten Aufenthalts in Kanada teilweise untervermieten und danach wieder übernehmen wollte. Der Vermieter untersagte dies und zog bis nach Karlsruhe. Die BGH-Richter wiesen die Revision der Wohnungsgesellschaft zurück und entschieden, dass der Vermieter wegen der verweigerten Untervermietung Schadenersatz leisten muss.

Die im Arbeitsleben verlangte Mobilität und Flexibilität begründen nach den Worten des Vorsitzenden Richters Peter Frellesen mehr denn je den Anspruch auf die teilweise Untervermietung einer Wohnung nach Paragraf 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bei der Verhandlung vor dem VIII. Zivilsenat sagte Frellesen: "Auch das ist eine Zielsetzung, die berücksichtigt werden muss."

Der BGH erklärte dazu, dass der Anspruch auf teilweise Untervermietung auch dann gegeben sei, wenn der Mieter ein Zimmer einer größeren Wohnung für sich behalte, "um hierin Einrichtungsgegenstände zu lagern und/oder es gelegentlich zu Übernachtungszwecken zu nutzen".