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Gutachter helfen Bei Verdacht auf Kunstfehler zweiten Arzt konsultieren

24.06.2014, 01:21

Hamburg (dpa) l Beim Verdacht auf Behandlungsfehler holen sich Betroffene am besten Hilfe von Gutachtern. Denn sie müssten in so einem Fall belegen, dass der entstandene Schaden auf einen Fehler seines Arztes zurückzuführen ist, erläutert Christoph Kranich, der bei der Verbraucherzentrale Hamburg die Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz leitet.

Eine Anlaufstelle dafür ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Auf der anderen Seite helfen ärztliche Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen weiter. Die Gutachten beider Seiten sind aber für den Arzt nicht bindend. Sie haben Empfehlungscharakter und dienen eher dazu, sich außergerichtlich zu einigen.

Beide Verfahren sind kostenfrei. Der MDK stehe jedoch nur Kassenpatienten zur Verfügung, sagt Kranich. Dieser sei etwa zu empfehlen, wenn Arzt oder Krankenhaus erstmal nicht von dem Vorgehen gegen sie erfahren sollen.

Behandlungsfehler verjähren nach drei Jahren, mahnt der Verbraucherschützer. "Diese Frist startet, sobald ich von einem vermuteten Fehler Kenntnis habe." Während die Frist bei einem Schlichtungsverfahren der Ärztekammern ausgesetzt wird, läuft sie bei einer Überprüfung durch den MDK weiter. "Naht die Verjährung, ist es folglich besser, die ärztlichen Schlichtungsstellen einzuschalten."

Eine weitere Möglichkeit ist der Gang vors Gericht. "Das untersucht umfänglicher", sagt Kranich. "Dort hört der Gutachter etwa den Betroffenen in der Regel persönlich an." Die Entscheidungen seien außerdem, im Gegensatz zu den Empfehlungen der Schlichtungsstellen, für den Arzt und dessen Versicherung bindend. Ein Rechtsstreit kann für Patienten ohne Rechtsschutzversicherung aber sehr teuer werden.

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte sich zunächst eine zweite Meinung holen, rät Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Bürger Initiative Gesundheit. "Patienten sollten nicht versuchen, sofort mit Anwälten zu drohen, sondern zunächst einen Arzt ihres Vertrauens konsultieren."