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Telefonforum: Versicherungen Im Alltag auf der sicheren Seite

25.06.2014, 01:21

Magdeburg | Es gibt Versicherungen, die müssen sein, weil im Schadenfall die Existenz bedroht sein könnte. Auf andere kann man eventuell verzichten. Was am besten zu einer Familie passt - dazu berieten am Dienstag Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Thomas Lippold von der ÖSA und Petra Hauschulz von Stiftung Warentest.

Ich bin 73 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert. Was bringt mir eine private Unfallversicherung?
Der Vorteil einer Senioren-Unfallversicherung ist beispielsweise, dass sofort geleistet wird, wenn Pflegeleistungen vonnöten sind. Die Pflegeversicherung greift erst nach dauerhafter nachgewiesener Pflegebedürftigkeit. Außerdem können Sie bestimmte Zusatzleistungen mitversichern, wie beispielsweise Arztfahrten, Essen-Bringedienste und Wäscheservice.

Meine Versicherung hat mir den Beitrag für die Elementarschadenversicherung meines Einfamilienhauses von 60 auf 80 Euro im Jahr erhöht. Sollte ich die bezahlen?
Sie haben sicher noch einen günstigen alten Vertrag. Mit 80 Euro im Jahr sind Sie eigentlich noch immer gut bedient. Ist es Ihnen dennoch zu viel, holen Sie sich mehrere andere Angebote mit gleichwertigem Leistungsumfang und vergleichen Sie.

1993 schloss ich eine Lebensversicherung ab. Die Auszahlung wird 2022 fällig. Sollte ich Sie mir lieber jetzt schon auszahlen lassen?
Wenn Sie das Geld nicht unbedingt benötigen, lassen Sie die Versicherung lieber laufen. Am besten ist es, ein unabhängiger Dritter sieht sich die Police einmal an, um herauszufinden, was sich für Sie letztendlich tatsächlich lohnt.

Habe ich überhaupt noch eine Chance eine Elementarschadenversicherung für unser Haus im höchsten Risikogebiet in Gardelegen zu bekommen?
Ja. Das ist in erster Linie eine Preisfrage. Nach einer Risikoprüfung werden Sie beispielsweise bei der ÖSA versichert. Sie können sich bei der Verbraucherzentrale sachkundig machen, welche Gefährdungsklasse bei Ihnen vorliegt. Je größer die Gefahr eines eventuellen Schadens, um so höher wird der Preis für die Police sein.

Ich werde demnächst Rentner und muss meine Ausgaben etwas einschränken. Welche Versicherungen benötige ich eigentlich dann noch?
Vor allem die Private Haftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt behalten. Das kann Sie vor existenzbedrohender Haftungsverpflichtung bewahren. Bei allem anderen kommt es auf die Lebensumstände an. Wohnen Sie im eigenen Haus, ist Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Falls Sie größere Werte im Haushalt haben, ist eine Hausratversicherung ratsam. Fahren Sie noch Auto, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch, ein Teilkaskoschutz ist angebracht.

Der Hund meines Nachbarn ist über dessen Zaun auf unser Grundstück gesprungen und hat unseren freilaufenden Hund gebissen. Die Hundehaftpflichtversicherung des Nachbarn bezahlt nur einen Teil der Tierarztkosten.Kann das sein?
Der Versicherer des Nachbarn geht dann möglicherweise von einer Mitschuld aus und will auf diese Weise seine Leistungen senken. Wenn das für Sie nicht akzeptabel ist und Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sollten Sie sich Hilfe für die Schadenregulierung holen.

Bei Durchsicht unserer Versicherungspolicen stellten wir fest, dass unsere Tochter eine Unfallversicherung hat und eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Braucht Sie denn beides unbedingt?
Nicht unbedingt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Damit ist die Existenz Ihrer Tochter erst einmal gesichert. Die Unfallversicherung zahlt nur bei Schäden infolge eines Unfalls. Daher ist bei Geldknappheit immer der erstgenannten Versicherung der Vorzug zu geben.

Ich konnte nicht eingreifen, als meine vierjährige Tochter mit ihrem Fahrrad gegen die Autotür unseres Nachbarn geprallt ist. Bezahlt meine Privathaftpflicht den Lackschaden oder nicht?
Kinder sind bis sieben Jahre generell und im fließenden Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr schuldunfähig. Deshalb müsste die Privathaftpflichtversicherung Ihrem Nachbarn tatsächlich nichts zahlen. Es sei denn, Sie haben - wie bei vielen Versicherern üblich - eine sogenannte "Deliktunfähigkeitsklausel" in Ihrem Vertrag.

Wie oft sollte man seine Policen überprüfen, um immer auf der sicheren Seite zu sein?
Immer wenn sich Ihre Lebensumstände gravierend verändern, sollten Sie schauen, ob der vereinbarte Schutz noch ausreicht oder erweitert werden muss. Solche Lebenspunkte sind beispielsweise Eintritt ins Erwerbsleben, Eheschließung, Hausbau, Geburt der Kinder, deren Ausbildung, Eintritt ins Rentenalter.

Wir wohnen in der dritten Etage und haben wegen der geplanten Fassadendämmung jetzt ein Gerüst vorm Fenster. Da können Einbrecher ja leicht einsteigen. Zahlt die Hausratversicherung trotzdem, wenn bei uns eingebrochen wird?
Die bevorstehenden Baumaßnahmen und somit das Gerüst vorm Fenster bedeuten Gefahrerhöhung. Deshalb sollten Sie Ihrer Versicherung davon Mitteilung machen. Möglicherweise verlangt die Versicherung einen geringen Zuschlag, der Versicherungsvertrag wird aber in der Regel problemlos fortgeführt und im Schadensfall wird unter den genannten Voraussetzungen gezahlt.

Ich habe leider zum zweiten Mal in diesem Jahr einen Schaden verursacht. Kann ich die Privathaftpflicht noch einmal in Anspruch nehmen? Oder geht das nur einmal im Jahr?
Es können durchaus auch mehrere Schadenfälle bezahlt werden. Doch bedenken Sie, dass ebenso wie Sie als Kunde auch die Versicherung nach einem bezahlten Schaden den Vertrag kündigen kann. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, ist eine gütliche Einigung mit dem Betroffenen besser.

Unser Sohn ist am Uni-Standort in eine WG gezogen - samt PC, Laptop, Fernseher, Digitalkamera und seiner HiFi-Anlage. Sind diese Wertgegenstände dort auch versichert?
Vorausgesetzt, Ihr Sohn hat seinen Hauptwohnsitz immer noch bei Ihnen in der elterlichen Wohnung, dann sind die erwähnten Gegenstände weiterhin durch Ihre Hausratpolice versichert. Schauen Sie jedoch in Ihre Police, ob dafür eine bestimmte Grenze vorgesehen ist - beispielsweise zehn Prozent der gesamten Versicherungssumme. Ist also das Inventar in Ihrer Wohnung mit 40.000 Euro versichert, beträgt in diesem Fall die maximale Entschädigung für die "aushäusigen Sachen" 4000 Euro. Ist der Sohn dagegen bei Ihnen nicht mehr gemeldet, gilt Ihre Hausratversicherung nicht mehr.

Wir werden in Kürze geschieden. Was passiert dann mit der Privathaftpflicht- und der Hausratversicherung?
Die Privathaftpflicht wird getrennt. Jeder von Ihnen sollte eine separate Police abschließen. Die Hausratversicherung gilt - wenn einer von Ihnen in der bisherigen Wohnung bleibt.

Nach dem Abi beginne ich mein Studium an einer Fachhochschule. Muss ich mich um eigene Versicherungen kümmern?
Ja. Studenten müssen vor der Einschreibung einen Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung nachweisen, sonst werden sie nicht immatrikuliert. Sind sie gesetzlich versichert, gilt die beitrags- freie Mitversicherung bei den Eltern weiter. Und zwar in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. Sie müssen zwar den Nachweis vorlegen, haben aber keine eigenen Kosten. Die entstehen erst, wenn die Mitversicherung endet. Was die Privathaftpflicht-Versicherung betrifft: Die Mitversicherung in der Police der Eltern gilt in der Regel während der Erstausbildung und so lange Sie nicht heiraten. Doch schauen Sie unbedingt noch einmal in die Police, ob das tatsächlich so ist.

Als Student bin ich bei meinen Eltern nicht mehr in der Privathaftpflicht mitversichert. Was tun?
Ein eigener Vertrag ist dringend zu empfehlen. Die Privathaftpflicht bewahrt Sie vor hohen Entschädigungszahlungen, wenn Sie versehentlich jemanden verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Eine Single-Police für die Privathaftpflicht kostet so um die 70 Euro im Jahr.

Bislang bin ich bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Wie sieht das nach der Scheidung aus?
Ihre beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse endet mit der Scheidung. Danach wird eine eigene Krankenversicherung nötig.

Meine Frau und ich haben uns geeinigt, dass sie nach der Scheidung das Auto behält. Muss man wegen der Autoversicherung etwas machen?
Nein - sofern Ihre Frau als Halterin des Autos eingetragen ist und das Auto behält, ändert sich an der Versicherung samt Schadenfreiheitsrabatt grundsätzlich nichts. Natürlich müssen neue Adresse und Merkmale wie Alleinfahrer, Garagenbesitz oder ähnliches der Versicherung mitgeteilt werden. Damit kann es zu geringfügigen Beitragsveränderungen kommen.

Mein Bruder lässt sich scheiden. Er hat eine gemeinsame Unfallversicherung mit seiner Frau und eine Lebensversicherung. Muss er da nicht etwas machen?
Wenn Ihr Bruder eine gemeinsame Unfallversicherung hat, kann die Familienpolice weiterlaufen. Wenn sich die Geschiedenen über die Beitragszahlung einigen können. Bei Lebensversicherungen sollte Ihr Bruder die noch eingetragenen Bezugsberechtigten überprüfen. Ist es seine dann Ex-Frau, möchte er das möglicherweise ändern.

www.vzsa.de
www.oesa.de