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Verbraucherzentrale rät zu Blick in die Geschäftsbedingungen Virtuelle Währungen mit Haken

04.07.2014, 01:25

Düsseldorf (dpa) l Virtuelle Währungen von Onlinehändlern sollen das Bezahlen vereinfachen - sie haben für Kunden aber nicht nur Vorteile. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Aus ihrer Sicht legen sich Kunden mit digitalem Geld wie etwa Amazon-Coins zu sehr auf einen Händler und seine Partner fest, was von einem Preisvergleich abhalten kann.

Kunden können diese Gutschein-Währung für echte Euros kaufen und damit bei Amazon Android-Apps kaufen - oder auch zum Beispiel innerhalb einer App von Partnerfirmen bezahlen. Das virtuelle Geld gibt es außerdem zum Beispiel als Belohnung beim Kauf von ausgewählten Produkten. Ein Rücktausch in Bargeld ist nicht möglich.

Laut Amazon können Kunden mit dem digitalen Geld sparen. So räumt der Onlinehändler beim Umtausch von echtem Geld in die Gutschein-Währung zwischen vier und zehn Prozent Rabatt ein.

Bei der Entscheidung für oder gegen solche digitalen Währungen lohnt sich der Verbraucherzentrale zufolge ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Amazon zum Beispiel räume sich das Recht ein, ohne Ankündigungen die Bedingungen des Dienstes ändern oder das Bezahlprogramm einstellen zu können. Auch lassen sich die Coins nicht mit allen Geräten nutzen, und nicht alle App- oder In-App-Käufe können mit ihnen abgewickelt werden. Ein Widerruf ist nach Bezahlung nicht mehr möglich. Generell gilt außerdem: Bei einer Pleite eines Onlinehändlers verliert dessen Gutschein-Geld fast zwangsläufig seinen Wert.

Durch die enge Bindung an ein Unternehmen durch den Kauf der virtuellen Währung und vorhandenes Guthaben kann es laut Verbraucherzentrale dazu kommen, dass Kunden den Preisvergleich vernachlässigen und nur noch bei einem Anbieter kaufen. In einer Stichprobe waren einige beliebte Smartphone-Apps bei der Konkurrenz teilweise etwas günstiger als bei Amazon.