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Worauf Kunden bei vorzeitiger Vertragskündigung achten sollten

08.07.2014, 01:26

Bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer Immobilienfinanzierung dürfen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, erläutert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Diese Entschädigung ist ein Ausgleich dafür, dass die Bank die zurückbezahlte Summe derzeit nur zu niedrigeren Konditionen wieder neu verleihen kann.

Bei der Berechnung spielen zahlreiche Aspekte eine Rolle: etwa der vereinbarte Kreditzins, die Restlaufzeit des Vertrages und das aktuelle Zinsniveau. Außerdem muss der Gewinn gegengerechnet werden, den die Bank machen kann, weil sie das Geld wieder neu anlegen kann. Kunden sollten auf Folgendes achten:

Sondertilgung: Kreditverträge enthalten meist Klauseln zur Sondertilgung. Das heißt, Kunden können Teile des Kredits außerplanmäßig zurückzahlen. "In diesem Fall kann das Kreditinstitut über die Vertragslaufzeit nicht sicher mit dem vollen Zinsgewinn kalkulieren", erklärt Nauhauser. Daher müsste dies auch bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.

Ersparte Risikokosten: Jedes Darlehen enthält für das Kreditinstitut ein Risiko, dass ein Kredit ausfällt. Wird der Kredit vorzeitig gekündigt, entfällt dieses Risiko. Daher tauchen bei der Berechnung auch ersparte Risikokosten auf.

Widerrufsbelehrung:In älteren Kreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen oft nicht rechtens. "In fehlerhaften Belehrungen wurde zum Beispiel der Adressat nicht eindeutig genannt", sagt Nauhauser. Bei zweifelhaften Klauseln beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das heißt: Kunden können den Kreditvertrag auch noch nach Jahren widerrufen - ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. (dpa)