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Neue Gesetzeslage sorgt für viel Papierkram Maklervertrag auf Widerruf

Innerhalb von 14 Tagen können Verbraucher jetzt einen Maklervertrag
widerrufen und keine Provision zahlen. Das gilt aber nur dann, wenn das
Geschäft elektronisch oder außerhalb des Maklerbüros zustande kam.

Von Kerstin Singer 09.09.2014, 01:22

Magdeburg l Eine "wunderschöne Doppelhaushälfte in guter Lage" wird im Internet angeboten. Der Interessent kontaktiert über das Formular auf der Internetseite den Makler und fragt nach weiteren Informationen oder einem Besichtigungstermin. Früher meldete sich dann einfach der Makler, heute schickt er erst einmal ein ganzes Vertragspaket oder bestellt den Interessenten ins Büro, bevor er Details herausrückt. Denn er fürchtet um seine Provision. Seit dem 13. Juni 2014 gilt EU-weit ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz, das heißt per Internet, Telefon, E-Mail und nicht im persönlichen Kontakt, zustande gekommen sind.

Macht der Käufer oder Mieter davon Gebrauch, muss er die Provision für die Vermittlung nicht bezahlen. Allerdings steht dem Makler unter Umständen ein sogenannter Wertersatz für seine bisher getätigten Leistungen zu.

Auf dieses Widerrufsrecht müssen Makler jetzt ihre Kunden schriftlich hinweisen, denn sonst können diese bis zu einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss zurücktreten und die Provision zurückverlangen oder verweigern. Es gilt aber nicht nur für Käufer oder Mieter, sondern auch für Verkäufer oder Vermieter, zum Beispiel, wenn er den Auftrag an den Makler nicht in dessen Büro, sondern im Verkaufsobjekt erteilt.

Maklerprovision schriftlich bestätigen

Katrin Zimmermann von Zimmermann Immobilien in Magdeburg hat die Widerrufsregelung bereits in ihre Verträge aufgenommen. "Ich bespreche das auch mit meinen Kunden", sagt sie. Bislang habe noch keiner vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Sie sieht jedoch, dass es ausgenutzt werden könnte, um ungerechtfertigt um die Provision herumzukommen.

Bei Wiesemann Immobilien in Stendal ist man dazu übergegangen, Interessenten aus der Hansestadt ins Maklerbüro zu bitten. Dort sollen sie dann einen Objektnachweis unterschreiben, der sicherstellt, dass der Makler bei erfolgreicher Vermittlung seine Provision sieht. Auch eine Belehrung über das Widerrufsrecht muss unterschrieben werden. "Der Papierkram schreckt viele erst einmal ab. Wir versuchen das aber gut zu erklären", berichtet Christoph Hasse, Makler bei Wiesemann Immoblien. Viele fürchteten, schon etwas bezahlen zu müssen, bevor sie überhaupt kaufen oder mieten. Das sei aber nicht der Fall.

Der Immobilienverband IVD empfiehlt inzwischen Maklern, Besichtigungstermine erst zwei Wochen später zu vereinbaren, sofern der Interessent zuvor nicht schriftlich zugestimmt hat, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird. Doch das halten die wenigsten für praktikabel. In der Regel würde es zwar drei bis sechs Monate dauern, bis eine Immobilie verkauft sei, so Hasse. Bei gefragten Einfamilienhäusern in der Innenstadt von Stendal dauere es hingegen oft nur wenige Tage, bis ein Käufer gefunden sei.