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BGH-Urteil zu Kreditgebühren Rückzahlungsansprüche verjähren zum Jahresende

10.10.2014, 01:12

Berlin (dpa) l Für die Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren bleiben einigen Verbrauchern eventuell nur noch wenige Tage. Haben sie ihre Verträge zwischen 2008 und 2010 abgeschlossen, könnten Rückzahlungsansprüche zum 13. Oktober verjähren. Über den Zeitrahmen der Verjährung für solche Verträge urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) voraussichtlich Ende Oktober. Er könnte dann entscheiden, die Verjährung schon ab dem 13. Oktober beginnen zu lassen, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit.

Wer den Vertrag 2011 abgeschlossen hat, muss bis voraussichtlich Ende 2014 seine Ansprüche geltend machen. Um Ansprüche zu wahren, müssen Betroffene rechtzeitig vor der Verjährung beispielsweise den Ombudsmann der Bank einschalten.

Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom Mai 2014, wonach Kreditbearbeitungsgebühren - auch Abschlussgebühr oder Kreditkosten genannt - nicht rechtens seien. Eindeutig Anspruch auf Rückerstattung haben Verbraucher, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben. Weigern sich Banken, die Gebühren zurückzuerstatten, sollten Verbraucher hartnäckig bleiben und auf ihre Forderung bestehen, rät die Verbraucherzentrale.