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AOK gewinnt Prozess Kasse muss Penis-Therapie nicht zahlen

15.10.2014, 01:13

Magdeburg/Kassel (epd) l Männer, die unter einer unnatürlichen Krümmung ihres Penis leiden, haben keinen Anspruch auf eine Stoßwellentherapie auf Kosten der Krankenkasse. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag in Kassel müssen sie sich mit einer Standardbehandlung zufriedengeben, die einen operativen Eingriff vorsieht.

Im konkreten Fall ging es um die sogenannte induratio penis plastica (IPP), bei der der Penis nicht nur deutlich verkürzt, sondern im erigierten Zustand auch abnormal gekrümmt ist und oft Schmerzen verursacht. Bei der Erkrankung führt eine Entzündung zu einer Plaque-Bildung, die die Krümmung hervorruft. Die Standardbehandlung ist ein operativer Eingriff, bei dem die Plaques entfernt werden. Alternativ wird Patienten auch die sogenannte extrakorporale Stoßwellentherapie angeboten. Dabei sollen die Plaques mit von außen rhythmisch erzeugten Schalldruckwellen zerstört werden.

Behandlung konnte auch ambulant erfolgen

Das Klinikum Magdeburg hatte diese Behandlung in den Jahren 2001 bis 2003 bei 20 Patienten stationär vorgenommen. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlte insgesamt 34563 Euro für die IPP-Behandlung. Als die Krankenkasse jedoch nachträglich erfuhr, dass keine Standard-Behandlung, sondern die Stoßwellentherapie vorgenommen wurde, verlangte sie das Geld zurück. Die Therapie sei wirkungslos, argumentierte die AOK. Auch sei sie grundsätzlich ambulant zu erbringen.

Bei einer ambulanten Behandlung müsse die Krankenkasse aber nur jene Therapien bezahlen, die der Gemeinsame Bundesausschuss, der sich aus Kassen-, Ärzte- und Patientenvertretern zusammensetzt, ausdrücklich empfohlen hat. Das sei bei der Stoßwellentherapie nicht geschehen.

Die Klinik argumentierte, dass eine stationäre Therapie vorgenommen wurde. Damit sei die Empfehlungsliste des Bundesausschusses nicht anzuwenden. Das Bundessozialgericht urteilte, dass die Stoßwellenbehandlung grundsätzlich ambulant erbracht werden kann. Die Krankenkasse könne die Zahlungen daher zurückfordern.