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Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt

11.11.2014, 01:19

Seit dem 21. Dezember 2009

gilt die Rauchwarnmelder-Pflicht für alle Wohnungen in Sachsen-Anhalt. Es gibt aber eine Übergangsfrist: Bereits bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 nachzurüsten. Es muss mindestens je ein Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, vorhanden sein. Eine Wohnung mit Flur, von dem drei Kinderzimmer und ein Schlafzimmer abgehen, benötigt also mindestens fünf Rauchmelder.