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Zahnersatz Schönes Lächeln teuer bezahlt

Wer Zahnersatz braucht, bekommt von seinem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser ist nicht leicht zu lesen. Doch Patienten sollten sich ihn genau anschauen, um die Kosten im Blick zu behalten.

Von Kerstin Singer 27.11.2014, 01:14

Magdeburg l Bei der Routineuntersuchung kommt die Stunde der Wahrheit: Der rechte erste obere Backenzahn ist zwar noch zu retten, braucht aber eine Reparatur. Die Zahnärztin schlägt eine Krone mit keramischer Vollverblendung vor. Noch höherwertigere Alternativen wären Versorgungen mit Gold oder Vollkeramik oder sogar ein Implantat.

Die Krankenkasse bezahlt allerdings nur 50 Prozent einer Regelversorgung, das heißt eine Gusskrone ohne keramische Verblendung in einer Legierung aus Nicht-edelmetall. Doch die Patientin legt Wert darauf, dass beim Lachen kein Metall aus dem Mund blitzt. Für diese private Zusatzleistung einer keramischen Vollverblendung muss sie zusätzlich zu ihrem Pflichtanteil, der Hälfte der Regelkosten, selbst in die Tasche greifen. Damit die Patientin weiß, welche Kosten auf sie zukommen, bekommt sie von der Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan, der von der Kasse genehmigt werden muss.

"Niemals vorher schon unterschreiben", rät Anja Girschik von der Unabhängigen Patientenberatung in Magdeburg. Auf dem zweiseitigen Heil- und Kostenplan steht, wie viel die Kasse übernimmt und was die Patientin voraussichtlich selbst bezahlen muss (siehe Grafik). In diesem Beispiel liegt der Festzuschuss der Kasse bei 175,49 Euro. Würde sich die Patientin für die Regelleistung entscheiden, läge ihr Eigentanteil voraussichtlich bei 94,49 Euro. Durch die Vollverblendung mit Keramik steigt er auf etwa 332,64 Euro. Insgesamt wird die Behandlung wahrscheinlich 508,13 Euro kosten.

In der Praxis bleibt es allerdings oft nicht bei den im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Kosten, berichtet Anja Girschik. Deshalb sei es wichtig, nach Abschluss der Behandlung die Rechnung mit dem Heil- und Kostenplan abzugleichen. "Bei den Labor- und Materialkosten sind Schwankungen bis zu 20 Prozent erlaubt", erklärt sie. Bei allen anderen Kosten müsse der Zahnarzt genau erklären, warum er doch mehr abrechnet als ursprünglich ausgewiesen. Manchmal ist der Zustand der Zähne beispielsweise doch schlechter als vor der Behandlung diagnostiziert. "Auf keinen Fall sollte man sich Zähne ziehen lassen, bevor der Heil- und Kostenplan vorliegt", warnt Girschik. Dann könnten die Kosten explodieren.

Wichtig sei es auch, beim privatärztlichen Honorar (GOZ) nach dem Steigerungsfaktor zu fragen, der nicht im Heil- und Kostenplan eingetragen, sondern erst auf der Abschlussrechnung zu sehen ist. Denn dieser trägt entscheidend zu den Kosten bei. Setzt ein Zahnarzt mehr als den Faktor 2,3 an, muss er dies gegenüber dem Patienten schriftlich begründen.

Besteht die Behandlung aus mehreren Teilleistungen, sollten Patienten genau nachfragen, ob es sich um Teilsummen oder die Gesamtsumme handele. "Am besten fragen: Was kostet das, bis ich wieder beißen kann", rät sie. Gerade bei Implantaten seien oft mehrere Behandlungsschritte nötig, zwischen denen einige Monate Heilungszeit liegen.

Wer sich unsicher ist, wie er den Heil- und Kostenplan verstehen muss, kann sich bei der Unabhängigen Patientenberatung oder bei seiner Krankenkasse beraten lassen.