1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Den Fehler bei den Zahlen finden

Betriebskostenabrechnungen Den Fehler bei den Zahlen finden

Das Nachprüfen lohnt sich. Viele Mieter bekommen derzeit fehlerhafte
Betriebskostenabrechnungen. Auch wenn der Winter 2013 lang und kalt war,
müssen es nicht die Heizkosten sein, bei denen sie nachrechnen sollten.

01.12.2014, 09:46

Berlin (AFP) l Derzeit verschicken viele Vermieter wieder die jährlichen Betriebskostenabrechnungen für das vergangene Jahr. Mieter müssen sich laut Mieterverband wegen des langen und kalten Winters Anfang 2013 auf steigende Heizkosten einstellen. Doch nicht alle Kosten gehen auf den strengen Winter zurück. Hausmeisterservice, Fahrstuhlwartung oder Abwasser: Häufig sind Abrechnungen der Vermieter schlichtweg falsch, warnen Mieterschutzvereine. Deshalb sollten Mieter alle Posten auf der Rechnung genau kontrollieren.

NACHRECHNEN
Zunächst sollte die aktuelle Abrechnung mit der des Vorjahres verglichen werden. Bei Ungereimtheiten können Mieter bei Vermieter oder Hausverwaltung nachfragen. Sie haben auch das Recht, Einsicht in Originalbelege und -rechnungen zu bekommen. Jede Abrechnung muss zudem einige Mindestangaben enthalten. Welche Punkte das sind, können Mieter anhand einer Checkliste überprüfen, die beim Deutschen Mieterbund (DMB) und örtlichen Mietervereinen erhältlich ist. Ist die Nebenkostenabrechnung unverständlich oder fehlerhaft, können sie Nachbesserung verlangen und müssen so lange nicht zahlen.

VERGLEICHEN
Mit Hilfe des Heizspiegels 2013 können Mieter ermitteln, ob ihre Heizkosten niedrig oder zu hoch sind. Bei zu hohem Verbrauch kann ein Heizgutachten angefordert werden, bei dem die Abrechnung überprüft und Vorschläge für eine Senkung von Energieverbrauch und -kosten gemacht werden. Mieter können auch versuchen, den Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen zu motivieren. Denn das Geld, das an Energieunternehmen gezahlt wird, geht auch für Vermieter verloren. Deshalb sollten Vermieter Interesse daran haben, keine Energieschleuder bereitzustellen.

ALLE POSTEN PRÜFEN
Kontrollieren sollten Mieter alle Betriebskosten. Dazu zählen Auslagen, die dem Eigentümer durch Nutzung des Hauses laufend entstehen. Das sind Kosten für Heizung und Warmwasser, Abwasser, Straßenreinigung, Versicherung, Hausmeister, Aufzug und Gartenpflege.

EINSPRUCH EINLEGEN
Wer gegen seine Nebenkostenabrechnung Einspruch einlegen will, hat dafür maximal ein Jahr Zeit. Der Mieterbund rät aber, die Kosten innerhalb von vier Wochen zu beanstanden. Auf keinen Fall sollte der Mieter vor Beanstandung der Rechnung zahlen - das gilt rein rechtlich als Einverständnis.

ABRECHNEN
Wer bis Ende Dezember keine Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr erhalten hat, hat Glück gehabt: Nach dem Gesetz muss der Vermieter alle zwölf Monate abrechnen, also in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Spätere Nachforderungen sind unzulässig, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu verschulden.

Der Heizspiegel ist im Internet abrufbar unter www.heizspiegel.de und www.mieterbund.de