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Silvesterfeuerwerk Bei Böllern geht Sicherheit vor

27.12.2014, 01:14

Düsseldorf (dpa) l Am Montag ist es wieder so weit: Bis Jahresende dürfen Böller und Feuerwerk verkauft werden. Die Waren müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II - 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Wichtig zu beachten: Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann.

Von Feuerwerkskörpern ohne amtliche Prüfnummer sollten Kunden lieber die Finger lassen, raten die Verbraucherschützer. Sie entsprächen meist nicht den üblichen Sicherheitsstandards und die Sprengkraft ist oft deutlich heftiger als erwartet. Feuerwerkskörper ohne amtlichen Segen stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden. Einfuhr und Verkauf dieser illegalen Waren sind verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.