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83-Jährige gab ihr Vermögen aus Nach Verschwendung kein Geld vom Sozialamt

16.01.2015, 01:04

Stuttgart (dpa) l Wegen der Verschwendung ihres Ersparten hat eine 83-Jährige den Anspruch auf Grundsicherung im Alter verloren. Das entschied das Landessozialgericht am Donnerstag in Stuttgart.

Die Rentnerin hatte nach der Trennung von ihrem Ehemann auf Unterhalt verzichtet und von ihren Ersparnissen gelebt. Anfang 2006 waren das noch mehr als 100 000 Euro - im August 2009 hatte sie jedoch alles ausgegeben. Das Gericht bestätigte nun die Entscheidung des zuständigen Sozialamts, ihren Antrag auf Grundsicherung abzulehnen. Die Begründung: Die Klägerin hätte ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven anpassen müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Mit leeren Händen steht die Seniorin aber nicht da: Sie bekommt vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt - sogar in Höhe der Grundsicherung.

Zwar bekommt die Rentnerin Geld vom Sozialamt, dieses muss aber zurückgezahlt werden. Die Verpflichtung geht nach dem Tod der Frau auf die Erben über, entschied das Gericht.