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Schmerzensgeld EU-Gericht stärkt Rechte unverheirateter Väter

19.01.2015, 01:14

Straßburg (epd) l Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erneut die Rechte unverheirateter Väter in Deutschland gestärkt. Der Straßburger Gerichtshof gab einem Mann aus Heidelberg recht, der seinen Sohn auf Betreiben der Mutter hin so gut wie nie sehen durfte. (Az: 62198/11)

Die Richter verurteilten den deutschen Staat wegen Verletzung des Schutzes des Familienlebens, weil die Behörden den Mann nicht ausreichend in seinem Anliegen unterstützt hätten.

Kläger bekommt 15.000 Euro und Prozesskosten

Der Vater aus Heidelberg hatte vor Gerichten in Deutschland mehrere Entscheidungen erstritten, sein 2003 geborenes Kind an bestimmten Tagen wenigstens stundenweise treffen zu dürfen. Die Mutter hielt sich jedoch nicht an diese Beschlüsse. Die deutschen Behörden verhängten daher eine Geldbuße von 300 Euro - zu wenig, wie der Menschenrechtsgerichtshof jetzt befand.

Sie rügten auch, dass das Verfahren sehr schleppend verlaufen sei und dass der Vater keine Chance gehabt habe, die Behördenvorgänge per Beschwerde zu beschleunigen.

Die Straßburger Richter sprachen dem Mann 15.000 Euro Schmerzensgeld und eine Erstattung der Prozesskosten zu. Ob der Kläger seinen Sohn künftig häufiger sehen kann, ist allerdings fraglich, da die Zeit ohne Kontakt zu neuen Schwierigkeiten geführt habe.

Kind will Vater nicht mehr sehen

Nach Angaben des Menschenrechtsgerichtshofes haben deutsche Richter das Umgangsrecht inzwischen ganz ausgesetzt. Hintergrund sei, dass der Junge seinen Vater nicht mehr treffen wolle und ein Umgang daher in den Augen der deutschen Juristen nicht im Sinn des Kindeswohls sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in den letzten Jahren mehrere bedeutsame Urteile gefällt, die Vätern unehelicher Kinder mehr Rechte zusprachen. Deutschland hat inzwischen in diesem Bereich seine Gesetze teilweise reformiert, etwa in Sorgerechtsfragen.