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Tipps zur Pflegeversicherung Mehr Geld für die Pflege

28.01.2015, 01:07

Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind seit Anfang des Jahres neu festgelegt worden. Nun gibt es mehr Geld in den einzelnen Pflegestufen. Wer darauf Anspruch hat und was Sie zusätzlich für Möglichkeiten haben, beantworten drei Expertinnen.

Wann bekommt man von der Pflegekasse den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? Wer den Zuschuss bekommen möchte, muss eine Pflegestufe haben.

Mein Sohn ist krebskrank. Wie kann er eine Pflegestufe beantragen?
Ihr Sohn sollte bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen. Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung liegt vor, wenn Ihr Sohn erhebliche Hilfe im Alltag benötigt. Das heißt, 90 Minuten am Tag wird er im Haushalt und in der sogenannten Grundpflege unterstützt. Wobei die Zeit in der Grundpflege mehr als 45 Minuten betragen muss. Zur Grundpflege gehören Hilfeleistungen bei der Ernährung, bei der Mobilität und in der Körperpflege.

Meine Mutter wird im Heim betreut. Können wir über die Verhinderungspflege Geld dazu bekommen?
Nein. Verhinderungspflege wird grundsätzlich nur gewährt, wenn in der häuslichen Umgebung betreut wird, und wenn die üblicherweise pflegende Person aus irgendwelchen Gründen verhindert ist.

Kann ich zur Familienpflegezeit Pflegeunterstützungsgeld beantragen?
Nein. Beide Leistungen sind nicht miteinander kombinierbar.

Ich habe gehört, dass die Verhinderungspflege jetzt länger geht. Stimmt das?
Ja. Statt der vier Wochen, kann jetzt sechs Wochen lang eine Person als Ersatzpfleger in der Häuslichkeit tätig werden. Es gibt statt der 1550 Euro im Kalenderjahr für die Begleichung der anfallenden Kosten jetzt 1612 Euro - sofern die Ersatzperson nicht erwerbsmäßig pflegerisch tätig ist und mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt ist. Man kann jetzt auch Kurzzeitpflege an die Verhinderungspflege anschließen, und damit insgesamt 2418 Euro im Jahr beantragen.

Hat sich der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel jetzt erhöht? Kann ich mit Pflegestufe I auch einen Zuschuss für notwendige Fahrten zum Arzt bekommen?
Der Zuschuss für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel beträgt seit Januar 40 Euro im Monat. Für Fahrten zum Arzt oder zur Physiotherapie gibt es nichts. Dafür könnten Sie das Pflegegeld von jetzt 244 Euro im Monat bei Pflegestufe I nutzen.

Wann erhält man denn eine Pflegestufe I? Ich bin jetzt fast 90, habe diverse Erkrankungen und meine Enkel unterstützen mich im Alltag. Aber eine Pflegestufe hat man mir noch nicht gegeben.
Für die Bewilligung einer Pflegestufe sind Ihr Alter oder Ihr Gesundheitszustand allein nicht ausschlaggebend. Was zählt, ist Ihr konkreter Hilfebedarf. Bei Pflegestufe I müssten Sie beispielsweise 90 Minuten am Tag einen erheblichen Hilfebedarf für mindestens sechs Monate haben. Wobei die Zeit, die für die Unterstützung in der Grundpflege aufgewendet werden muss, über 45 Minuten am Tag betragen muss. Zur Grundpflege gehört die Hilfe bei der Mobilität, bei der Körperpflege und bei der Ernährung. Ist das der Fall, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Ich hatte die Pflegestufe I beantragt. Die wurde vor einem knappen Jahr abgelehnt. Soll ich einen neuen Antrag stellen oder Widerspruch einlegen?
Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist längst verstrichen. Damit besteht nicht mehr die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs das der Entscheidung zugrunde liegende Gutachten zu überprüfen. Da sich Ihr Grundpflege-Hilfebedarf aber erheblich erhöht hat, sollten Sie einen erneuten Antrag stellen. Es wird eine erneute Begutachtung erfolgen. Im Vorfeld einer erneuten Begutachtung kann es sehr hilfreich sein, ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Da tragen Sie gewissenhaft ein, wann und wofür Sie Hilfe benötigen. Wie viel Zeit wird dabei jeweils aufgewendet? Das sollten Sie alles über eine Woche detailliert festhalten. Bei der Begutachtung selbst sollte die Person, die bisher hilft, dabei sein. Es ist wichtig, dass Sie die Hilfe im Alltag richtig darstellen. Beim Anziehen oder Aufstehen helfen oder die Begleitung zur Toilette durch Angehörige wird beispielsweise oft als selbstverständlich und gar nicht als Hilfestellung wahrgenommen.

Wie lange dauert es, bis wir über die Pflegestufe Bescheid bekommen?
Innerhalb von fünf Wochen - ausgehend vom Tag des Antragseingangs - muss der entsprechende Bescheid vorliegen. Je nachdem, welche der drei Pflegestufen Ihrer Mutter dann zugeordnet ist, erhält sie dann Leistungen der Pflegeversicherung ab Monat der Antragstellung.

Mein Mann hat Demenz, aber noch keine Pflegestufe. Ich traue mich nicht, ihn allein zu lassen. Gibt es die Möglichkeit, dass jemand auf ihn aufpasst, wenn ich mal weg muss?
Ja. Beantragen Sie für Ihren Mann bei dessen Pflegekasse die sogenannte Pflegestufe 0. Dann könnten Sie 123 Euro Pflegegeld für ihn erhalten Dazu käme dann das sogenannte Betreuungsgeld, welches Sie aber nicht auf die Hand bekommen. Vielmehr können diese 104 Euro bei der Pflegekasse für die Inanspruchnahme professioneller Betreuungskräfte abgerechnet werden.

Wie finden wir einen guten Pflegedienst für meine Mutter?
Es kann hilfreich sein, sich im Bekannten- und Verwandtenkreis umzuhören, welche Erfahrungen es mit Pflegediensten eventuell schon gibt. Für die Suche am wichtigsten ist, zu prüfen, ob der ausgewählte Pflegedienst in der Lage ist, die notwendige Versorgung zu gewährleisten und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

Wer muss die Kurzzeitpflege in einem Heim für meinen Mann bezahlen. Nach einem Krankenhausaufenthalt wurde ihm diese empfohlen. Er hat keine Pflegestufe? Da Ihr Mann noch keine Pflegestufe hat, müsste er diese stationäre Betreuung selbst bezahlen.

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist meine Mutter nicht mehr richtig fit geworden. Ab wann sollte sie eine Pflegestufe beantragen?
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Mutter beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, bei der Mobilität und bei der Ernährung benötigt, sollte sie einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die beauftragt einen Gutachter, der ins Haus kommt und sich ein Bild über den tatsächlichen Pflegebedarf macht. Ist Ihre Mutter gesetzlich krankenversichert, wird dieser Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen geschickt, ist Ihre Mutter privat versichert, kommt ein Gutachter von Medicproof. Empfehlenswert ist eine kostenfreie Pflegeberatung.