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Rat und Tat

07.02.2015, 01:24

Urteil: Die gesetzliche Krankenkasse muss die höheren Kosten für ein besonderes Hörgerät übernehmen, wenn dieses für den Betroffenen wesentlich ist. Die Kasse kann sich dann nicht auf eine Festbetragsregelung berufen, hat das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 8 KR 52/11) entschieden. Für die Mehrkosten ist ein zusätzlicher Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

Kontakt: Beratung in Konfliktfragen bietet unter anderem der Deutsche Schwerhörigenbund , Landesverband Mitteldeutschland, Allstedterstr. 1, 99427 Weimar, Tel./Fax: 03643 422 158, dsb-landesverband-md@gmx.de sowie die Unabhängige Patientenberatung, Breiter Weg 228, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 56283710

Test: Um das Hörgerät optimal auszuwählen, sollten Schwerhörige es ganztags, in möglichst unterschiedlichen Situationen und Orten ausprobieren, mindestens eine Woche pro Gerät, rät die Stiftung Warentest. Probleme und Eindrücke sollten schriftlich festgehalten und dem Hörakustiker vorgetragen werden. Das gelte auch für die spätere Feinabstimmung, wenn sich der Patient für ein Gerät entschieden habe. So lasse sich auch lästiger Störschall in den Griff bekommen.