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"Kostenloses" Flirtportal Gute Nachricht für einsame Herzen

14.02.2015, 01:23

Köln/Berlin (dpa) l Ein Flirtportal, das mit einer Gratis-Anmeldung wirbt, muss auch die kostenlose Kontaktaufnahme zu anderen ermöglichen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Köln hin (Az.: 33 O 245/13).

Ein Flirtportal hatte mit den Aussagen "Jetzt kostenlos anmelden! Kostenfrei registrieren!" geworben. Es erlaubte jedoch nur das kostenlose Anlegen eines Profils. Für die Möglichkeit, mit anderen Mitgliedern des Portals Kontakt aufzunehmen, war eine weitere Registrierung für ein Probe-Abonnement notwendig, das mindestens 1,99 Euro kostete und sich nach zehn Tagen automatisch um sechs Monate verlängerte. Die Gebühr betrug 78 Euro pro Monat.

Ein Nutzer klagte gegen das irreführende Angebot und bekam Recht: Die Werbeaussagen des Betreibers weckten beim Nutzer die Erwartung, dass er die Dienstleistung in dem Maße gratis nutzen könne, wie es dem Zweck entspricht. Zum Flirten sei aber die Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern zwingende Voraussetzung, so das Gericht.

Es bemängelte auch, dass die automatische Vertragsverlängerung nach Ablauf der Probezeit nicht ausreichend kenntlich gemacht worden sei. Die Widerrufsbelehrung befand sich erst unterhalb des "Jetzt-Kaufen"-Buttons und öffnete sich nur, wenn man das entsprechende Kästchen anklickte. Auf die Kündigungsfrist und das Widerrufsrecht müsse aber gesondert hingewiesen werden.