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Ab März gilt wieder übliche Kündigungsfrist Zinsen im Februar abheben

21.02.2015, 01:20

Berlin (we/pm) l Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden. Ansonsten liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Das teilt der Bankenverband in Berlin mit. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

Bankkunden können vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeden Monat bis zu 2000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben.

Sparbuchbesitzer können noch bis zum 28. Februar 2015 zusätzlich zu den 2000 Euro die für das vergangene Jahr gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Ab diesem Zeitpunkt gilt für Verfügungen wieder ausschließlich die 2000-Euro-Regelung.