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Ärzte informieren über den Schutz vor Masern Ab 45 keine Masern-Impfung mehr

04.03.2015, 01:25

Altbekannte Infektionskrankheiten sind keineswegs besiegt, wie jüngste Masern-Infektionen in Deutschland zeigen. Notwendig sind deshalb Schutzimpfungen. Uwe Seidenfaden notierte Fragen und Antworten zum Thema beim Telefonforum der Volksstimme.

Frage: Wir haben unsere Kinder gegen Masern impfen lassen. Ich weiß aber nicht, ob ich selbst vor Masern geschützt bin. Ist für Menschen im Alter von 35 bzw. 38 Jahren noch eine Masern-Impfung möglich?
Antwort: Nur für Menschen, die nach 1970 geboren wurden und keine Masern-Impfung hatten oder die in der Kindheit nur einmal geimpft wurden bzw. einen unklaren Impfstatus haben, wird eine Impfung empfohlen. Bei den früher geborenen Menschen wird die Impfung nicht empfohlen, weil davon auszugehen ist, dass sie selbst einen Immunschutz aufgebaut haben und sich deshalb nicht mehr neu mit Masern infizieren können.

Ich habe festgestellt, dass unsere 15-jährige Tochter keine Zweitimpfung gegen Masern hat. Wann kann man das nachholen? Kann auch der Hausarzt die Zweitimpfung vornehmen oder muss sie zu einem Kinderarzt?
Nachholen kann man die Impfung jederzeit. Die Impfungen nehmen auch Hausärzte vor.

Kann ich mit 63 Jahren noch eine Masern-Impfung bekommen? Mein Arzt sagte, das ist nicht notwendig. Auch meine Kasse lehnt die Kostenübernahme ab.
Eine Masern-Impfung ist für Menschen über 45 Jahren nicht notwendig, weil davon auszugehen ist, dass sie bereits Antikörper gegen Masern durch eine frühere Infektion haben. Eine Ausnahme ist, wer Kontakt zu einem Masern-Kranken hat. Dann sollten Sie, unabhängig von Ihrem Alter, eine Masern-Impfung bekommen. Eine Impfung gegen die den Vorgaben der STIKO öffentlich vorgeschlagenen Empfehlungen kann im Fall eines Impfschadens als Körperverletzung gewertet werden.

Ich bin gegen Masern geimpft. Ist meine kleine Tochter durch das Stillen auch geschützt?
Babys geimpfter Mütter haben in den ersten Lebensmonaten einen gewissen Nestschutz. Immunisierte Mütter geben diesen im Mutterleib und durch die Muttermilch weiter. Allerdings hält der Nestschutz nicht länger als zwölf Monate vor, und schützt zum anderen nur gegen einige Risiken. Gegen Krankheiten wie Keuchhusten gibt es keinen Nestschutz. Und auch Säuglinge ungeimpfter Mütter haben bis zur ersten Masern-Impfung keinen Masern-Schutz.

Die erste Masern-Impfung erfolgt in der Regel ab dem 11. Monat. Es kann aber auch schon ab dem 9. Monat, im Ausnahmefall ab dem 6. Monat, geimpft werden. Für jüngere Kinder ist der Impfstoff nicht zugelassen. Um einen möglichst optimalen Schutz zu erzielen, sind für Kinder zwei Impfungen notwendig (zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat).

Muß man sich gegen Masern impfen lassen, wenn man schon einmal eine Masern-Infektion hatte?
Nein. Sie können dann hinreichend sicher sein, das Sie einen Immunschutz gegen eine erneute Infektion haben.

Gibt es eigentlich in Deutschland eine Meldepflicht für Masern?
Bereits vor dem Jahr 1990 war die Erkrankung an Masern in der DDR meldepflichtig. In Deutschland gibt seit es 2001 eine Meldepflicht für Masern und Masern-Verdachtsfälle.

Welche Impfungen sind für Erwachsene über 60 Jahren zu empfehlen?
Für Erwachsene ist wichtig, dass sie ihre Impfungen gegen Tetanus und Diphterie im Abstand von zehn Jahren regelmäßig auffrischen lassen. Die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphterie sollte zusätzlich in Kombination mit einem Keuchhusten-Impfstoff gegeben werden. Außerdem rät die Impfkommission zu einer jährlichen Impfung gegen Influenza und zu einer Impfung gegen Pneumokokken-Infektionen, die Lungenentzündungen hervorrufen können. Bei bestimmten Krankheiten, z. B. chronischen Nierenkrankheiten, sind Wiederholungsimpfungen notwendig. Bitte fragen Sie Ihren behandelnden Arzt.

Darf die Kita die Aufnahme eines Kindes verweigern, das nicht den Impfnachweis erbringen kann?
Kitas mit freiem Träger können in ihrer Satzung Regelungen zum Impfnachweis festlegen.

Meine Frau und ich sind kürzlich Großeltern geworden. Wir haben gehört, dass es gut für unseren kleinen Enkel sein kann, wenn wir uns noch einmal gegen Keuchhusten impfen lassen, um eine Ansteckung zu vermeiden. Ist das wirklich sinnvoll?
Ja, richtig. Keuchhusten kann bei Babys auch ohne ersichtliche Symptome tödlich verlaufen. Die Krankheitserreger können von Erwachsenen übertragen werden, ohne dass diese es selbst bemerken.

In allen westlichen Ländern nehmen Allergien dramatisch zu, weil durch übertriebene Hygiene und durch Impfungen das Immunsystem der Kinder im Kontakt mit Krankheitserregern nicht mehr geschult wird. Ich halte die vielen Impfungen für Kinder für übertrieben ...
Es gibt keine seriösen wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass Schutzimpfungen das Immunsystem schwächen und zu Allergien führen. Im Gegenteil, eine Masern-Infektion kann schwerwiegende gesundheitliche Schäden und Komplikationen mit anderen Erregern nach sich ziehen.

Wer legt eigentlich fest, welche Impfungen in Deutschland notwendig sind?
In Deutschland gibt es keine Impfpflicht. Welche Impfungen aktuell empfohlen werden, bestimmt Jahr für Jahr eine Expertengruppe am Robert-Koch-Institut in Berlin - die sogenannte Ständige Impfkommission (STIKO). Sie gibt ihre Empfehlungen nach wissenschaftlichen und versorgungsmedizinischen Kriterien. Eine Übersicht über die derzeit aktuellen Impfempfehlungen finden Sie im Internet unter www.rki.de. Über notwendige Auffrischungsimpfungen für Kinder werden Eltern in Sachsen-Anhalt schriftlich informiert.

Vor zehn Jahren gab es in den Medien Berichte über einen Masern-Impfstoff, der eingeatmet werden kann. Die Injektion entfällt damit. Ist dieser Impfstoff auch bei uns zu erhalten?
In Deutschland zugelassen ist ein Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln und ein Vierfachimpfstoff, der Windpocken mit einschließt. Die Impfstoffe bestehen aus abgeschwächten lebenden Viren und werden insgesamt sehr gut vertragen. Es kann jedoch zu kleinen Nebenwirkungen wie vorübergehenden Rötungen an der Einstichstelle, Fieber und flüchtigem Ausschlag kommen. Frühere Berichte über vermehrte Fälle von Autismus nach einer Masern-Impfung haben sich als schlichte Fälschung herausgestellt.

Dürfen Schwangere gegen Masern geimpft werden?
Nein. Die MMR-lmpfung wird mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt und ist deshalb in der Schwangerschaft nicht zugelassen. Eine versehentliche MMR-Impfung am Beginn der Schwangerschaft ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Wirkt die Masern-Schutzimpfung auch gegen andere Erkrankungen?
Der gebräuchliche MMR-Impfstoff schützt zusätzlich auch vor Mumps und Röteln. Die Masern-Erkrankung verläuft typisch mit Ausschlag, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Husten und Bindehautentzündung. Bei Erwachsenen kann eine Masern-Infektion schwerer als bei Kindern verlaufen. Aber auch Babys sind besonders gefährdet. Bei Infektionen im Kindesalter sind bleibende Hirnschäden eine besonders gefürchtete Komplikation.