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Haushaltshilfe Schwarzarbeit rechnet sich nicht für Minijobber

Von Melanie Mielke 05.05.2015, 03:19

Magdeburg l Wer glaubt Geld sparen zu können, indem er eine Haushaltshilfe schwarz einstellt, der irrt sich. Wie Stiftung Warentest berichtet, geht einem potenziellen Arbeitgeber einiges an Geld verloren, zusätzlich zu eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen.

Ein Teil der Ausgaben kann steuerlich abgesetzt werden. Wer seine Haushaltshilfe angemeldet hat, der kann im Jahr 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen, maximal allerdings 510 Euro. Bei einem monatlichen Verdienst von 180 Euro (21 Stunden), so rechnet Stiftung Warentest vor, hat ein Arbeitgeber, der seine Haushaltshilfe anmeldet Ausgaben von 164,94. Wer seinen Minijobber schwarz beschäftigt zahlt die vollen 180 Euro.

Dabei ist es relativ einfach eine Haushaltshilfe als Minijob, anzumelden. Das Formular dazu, den Haushaltsscheck, gibt die Minijobzentrale aus. Diese berechnet auch alle nötigen Abgaben und zieht sie automatisch ein. Die Minijobber bekommen den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausgenommen hiervon sind Schüler unter 18 Jahren.

Mutterschutz- und Kündigungsfristen sind ebenfalls vom Arbeitgeber einzuhalten. Wichtig ist es auch, bei Minijobbern, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, nach einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zu fragen.