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Steuererklärung Abgabe bis zum 1. Juni

23.05.2015, 01:23
Bundesfinanzminister Schäuble sieht kaum Chancen für große Steuerentlastung. Foto: Armin Weigel/Archiv
Bundesfinanzminister Schäuble sieht kaum Chancen für große Steuerentlastung. Foto: Armin Weigel/Archiv dpa

Gelsenkirchen (ots) l Nur noch wenige Tage - dann muss die Steuererklärung 2014 beim Finanzamt eingereicht werden. Am 1. Juni 2015 ist Abgabeschluss.

Kann man die Frist nicht verlängern?
Doch, mit einem individuellen, begründeten Antrag beim Finanzamt. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob dem stattgegeben wird. Wer seine Steuersachen einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater anvertraut, der gewinnt Zeit bis 31. Dezember 2015.

Frist versäumt und nun?
"Wer Steuern nachzahlen muss, der kann dann mit einem Verspätungszuschlag bestraft werden. Ein Zuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer ist möglich. Niemand sollte die Chance auslassen, das für 2014 beste Ergebnis zu erzielen Viele verschenken das zu viel gezahlte Steuergeld als ihren persönlichen Beitrag für die "schwarze Null" des Finanzministers. Wir raten deshalb aus einer Reihe von Gründen, sich entweder an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater zu wenden erklärt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Es ist eine der Besonderheiten des Steuerjahres 2014, dass zahlreiche gesetzliche Vorgaben von den Finanzgerichten in Frage gestellt wurden. Stichpunkte: das neue Reisekostenrecht, die Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Fiskus werbe im Internet mit dem Satz: "Meine Steuer mache ich heute einfach online." Bernd Werner: "Einfach ist dort aber allenfalls, dass man seine Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt senden kann." Apropos Steuersoftware: "Wir erleben immer wieder, dass Steuerpflichtige damit 100 Euro gespart, aber gleichzeitig diese Ersparnis durch Fehler oder Nichtbeachtung von Abzugsmöglichkeiten verschenkt haben." Die Fehlerquote des Finanzamtes bei den Veranlagungen ist ebenfalls nicht zu unterschätzen, der Laie erkennt dies mitunter nicht.