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Behörden fordern unberechtigte Zulagen zurück Riester-Sparer sollten ihre Verträge überprüfen

30.04.2011, 04:33

Magdeburg (rgm). Unter Riester-Sparern herrscht Unruhe. Nach Informationen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fordern derzeit offenbar die zuständigen Behörden in großer Zahl Zulagen aus Riester-Verträgen zurück. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen überprüft systematisch, ob den Riestersparern die staatlichen Zulagen tatsächlich zustehen. In den Fällen, in denen diese unberechtigt gewährt worden sind, holt sich der Staat das Geld zurück. Eine Rückforderung ist aus verschiedenen Gründen denkbar:

m Der Sparer kündigt den Vertrag vorzeitig und lässt sich das Geld auszahlen.

m Der Sparer ist überhaupt nicht förderberechtigt.

m Während der Vertragslaufzeit treten Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen des Sparers ein.

Im ersten Fall verhindert der Sparer bewusst, dass das Förderziel - die Zahlung einer lebenslangen Rente - erreicht wird. Daher verlangt der Staat die Zulage zu Recht zurück.

Im zweiten Fall hat der Sparer keinen Anspruch, eine Zulage zu erhalten, da ihm keine Förderung zusteht. Allerdings ist es ratsam, sich genau anzuschauen, wie der Vertrag zustande gekommen ist: Hat der Sparer selbst bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht, oder liegt eventuell eine Falschberatung vor? Möglicherweise kann der Sparer hier - abhängig vom Einzelfall - Ersatzansprüche gegen den Berater stellen.

Im dritten Fall ist der Sparer verpflichtet, aus eigener Initiative sämtliche wichtigen Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse rechtzeitig zu melden. Dazu zählen beispielsweise die Geburt eines Kindes oder ein Umzug. Hat der Sparer die rechtzeitige Mitteilung versäumt, besteht keine Möglichkeit, die Zulage nachträglich zu retten.

Von der Rückforderung betroffene Sparer sollten prüfen, ob dem Versicherungs- oder Bankmitarbeiter die Veränderungen bekannt waren. Berater könnten unter Umständen verpflichtet sein, den Sparer auf die vertraglichen Konsequenzen hinzuweisen. Ob Ersatzforderungen bestehen, hängt vom Einzelfall ab.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Vertrag jährlich auf Änderungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Bei Fragen kann sich der Sparer an seinen Anbieter, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen oder an das Bundesfinanzministerium wenden.

www.zfa.deutsche- rentenversicherung-bund.de; www.bundesfinanzministerium.de