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Gallensteine Auflösung mit Medikamenten ist nur selten eine Alternative zur OP

10.01.2011, 04:56

Frage : Bei einer Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes hat mein Arzt Gallensteine festgestellt. Beschwerden habe ich nicht. Ist eine medikamentöse Auflösung oder eine Gallensteinzertrümmerung ratsam ?

Es antwortet Dr. Andrei Lehmann von der Magdeburger Uniklinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie Magdeburg : In Deutschland sind etwa zwölf Millionen Menschen Träger von Gallensteinen. Die Mehrzahl dieser Patienten bleibt frei von Symptomen. Die so genannten asymptomatischen Steinträger mit einer funktionstüchtigen Gallenblase bedürfen in der Regel keiner Therapie. Wenn jedoch in Folge von Gallensteinleiden Beschwerden auftreten, sollte in der Regel operiert werden. Die medikamentöse Auflösung ( Litholyse ) sowie die Gallensteinzertrümmerung mittels Ultraschallwellen ( Lithotripsie ) wird nur noch in Ausnahmefällen angewandt.

Die Litholyse mit Ursodeoxycholsäure kann in Einzelfällen bei symptomatischen Gallenblasensteinen, die nur leichte oder seltene Koliken ohne Komplikationen verursachen, durchgeführt werden. Die Gallensteine müssen für die medikamentöse Auflösung allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen nicht größer als fünf Millimeter und nicht kalkhaltig sein. Außerdem müssen die Patienten die Medikamente zeitlebens einnehmen. Dennoch ist nach einer gewissen Zeit erneut mit dem Auftreten von Gallensteinen zu rechnen.

Eine andere nicht operative Methode ist die extrakorporale Stoßwellenlithotripsie. Die Zertrümmerung der Gallenblasensteine mittels Ultraschall ist ebenso wie die Litholyse nur in Einzelfällen zu empfehlen, zum Beispiel wenn Patienten nicht operiert werden können. Auch bei dieser Methode können in bis 50 Prozent der Fälle erneut Steine auftreten. Insgesamt muss ein Drittel der so behandelten Patienten dann letztlich doch operiert werden.