1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Beiträge an die Krankenkasse sind von der Steuer absetzbar

Volksstimme-Telefonforum zu Steuern und Krankenkassenbeiträgen für Rentner Beiträge an die Krankenkasse sind von der Steuer absetzbar

19.01.2011, 04:55

Auskunft zu Abzügen von der Rente durch Steuern und Krankenkassenbeiträge gaben gestern am Volksstimme-Telefon Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung, Olaf Spahn und Dennis Adam von der AOK Sachsen-Anhalt sowie die Steuerberater Silvia Gnensch, Kathrin Kraft und Matthias Kruppa vom Steuerberaterverband Niedersachsen / Sachsen-Anhalt. Anja Gildemeister notierte Fragen und Antworten.

Frage : Ich bin seit 2003 Rentner und habe neben meiner Altersrente keine weiteren Einkünfte. In welchem Fall muss ich für das Jahr 2010 Steuern zahlen ?

Antwort : Sie müssen Steuern zahlen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Freibetrag von 8004 ( Alleinstehende ) beziehungsweise 16 008 Euro pro Jahr ( Verheiratete ) übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist in Ihrem Fall der steuerpflichtige Anteil Ihrer Altersrente ( 50 Prozent vom Bruttorentenbetrag abzüglich Werbungskosten für Ihre Renteneinkünfte ) minus Sonderausgaben ( zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen ) und andere.

Frage : Ich bin 60 Jahre alt und Altersrentnerin. Was darf ich hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird ?

Antwort : Bis zur sogenannten Regelaltersgrenze – die durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre individuell unterschiedlich ist – dürfen Sie zur Altersrente 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Frage : Ich habe während meiner Berufstätigkeit eine Direktversicherung zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen, mein Arbeitgeber hat einen Teil der Beiträge bezahlt. Mit Rentenbeginn wurde der Versicherungsbetrag ausgezahlt. Warum muss ich dafür nun Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen ?

Antwort : Der Auszahlungsbetrag aus dieser Versicherung ist eine beitragspflichtige Einnahme, infolgedesssen werden darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Frage : Mein Mann und ich sind seit 2006 Altersrentner und haben keine anderen Einkünfte. Müssen wir für das Jahr 2010 eine Steuererklärung abgeben ?

Antwort : Sie müssen für 2010 eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Anteil Ihrer Bruttoaltersrenten ( in Ihrem Fall 52 Prozent ) abzüglich Werbungskosten ( Pauschbetrag 102 Euro ) mehr als 16 008 Euro pro Jahr beträgt.

Der Rentenversicherungsträger informiert das Finanzamt über die Höhe der Rentenbezüge. Sollten Sie die Beträge überschreiten und keine Steuererklärung abgegeben haben, fordert das Finanzamt Sie in der Regel dazu auf.

Frage : Ich gehe 2012 mit 65 Jahren in Rente. Durch Auslandsaufenthalte war ich in der Vergangenheit nicht durchgängig Mitglied in einer Krankenversicherung. Werde ich mit Renteneintritt gesetzlich krankenversichert ?

Antwort : Wenn Sie während der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich krankenversichert waren, werden Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Das prüft und beurteilt Ihre Krankenkasse. Sollten diese Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sein, können Sie sich – soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen – freiwillig krankenversichern. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Frage : Ich bin in Altersteilzeit in der Ruhephase. In einem halben Jahr möchte ich in Rente gehen. Muss ich einen Rentenantrag stellen ?

Antwort : Eine Rente muss man drei Monate vor Rentenbeginn beantragen. Dies können Sie in einer Auskunftsund Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung machen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin. Formulare müssen Sie dafür nicht ausfüllen.

Frage : Ich war als Selbständiger in einer privaten Krankenkasse, bin aber vor zwei Jahren dort ausgeschlossen worden und seither nicht mehr krankenversichert. Nun gehe ich in Rente. Wie sieht es dann mit meiner Krankenversicherung aus ?

Antwort : Seit 1. April 2007 können Sie als Nichtversicherter bei der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren, einen Antrag zur Aufnahme in die Versicherung der Nichtversicherten stellen. Hier werden Sie dann mindestens zum Basistarif versichert.

Frage : Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich ja zum 1. Januar erhöht. Bekomme ich jetzt einen neuen Rentenbescheid ?

Antwort : Nein, die Beitragserhöhung wird Ihnen über den Kontoauszug mitgeteilt.

Frage : Was passiert, wenn ich jahrelang keine Steuererklärung abgegeben habe, obwohl ich infolge meiner hohen Renteneinkünfte dazu verpflichtet gewesen wäre ?

Antwort : Das Finanzamt hat Sie dann in der Regel schon zur Abgabe der fehlenden Steuererklärungen aufgefordert. Die fehlenden Steuererklärungen müssen normalerweise einen Monat nach Aufforderung abgegeben werden. Es können sogenannte steuerliche Nebenleistungen entstehen, wie zum Beispiel ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer.

Frage : Ich bekomme Witwenrente, bin aber noch berufstätig. Muss ich für diese Witwenrente noch zusätzliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen ?

Antwort : Ja, auf die Witwenrente werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Frage : Ich bin in der Krankenversicherung der Rentner. Kann ich die Kasse wechseln ?

Antwort : Ja, das ist unter Beachtung der Kündigungsund Bindungsfristen möglich. Gesetzlich Versicherte sind 18 Monate lang an ihre Krankenkasse gebunden. Wenn Sie noch im Januar kündigen, können Sie zum 31. März die Kasse verlassen und sich ab 1. April bei einer neuen Kasse versichern. Die 18-monatige Bindungsfrist ist hinfällig, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt.

Frage : Mein Sohn ist 15 Jahre alt und war bisher über meinen Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei familienversichert. Nach dem Tod meines Mannes habe ich jetzt den Halbwaisen-Rentenbescheid für meinen Sohn erhalten. Ist es rechtens, dass dafür Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden, mein Sohn also nicht mehr familienversichert ist ?

Antwort : Das ist korrekt, Ihr Sohn wird durch den Bezug der Halbwaisenrente versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner. Eine Familienversicherung ist während des Bezugs der Halbwaisenrente nicht möglich.

Frage : Ich bin berufstätig und beziehe seit 2010 Witwenrente. Muss ich auf die Witwenrente Steuern zahlen ?

Antwort : Grundsätzlich ist eine Witwenrente steuerpflichtig, in Ihrem Fall zu 60 Prozent. Darüber hinaus gilt das sogenannte Witwensplitting im Todesjahr Ihres Mannes und im darauf folgenden Jahr. Das bedeutet, dass Sie in diesen beiden Jahren steuerlich wie Ehegatten behandelt werden und keine höheren Steuerzahlungen zu erwarten haben.

Frage : Wie kann ich als Rentner Steuern sparen ?

Antwort : Seit 1. Januar 2010 sind Beiträge zu Basis-Kranken- und Pflegeversicherungen in voller Höhe steuerlich absetzbar. Darüber hinaus abzugsfähig sind außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten, Krankheitskosten und Bestattungskosten, sobald eine zumutbare Belastung überstiegen wird. Auch Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können sich steuermindernd auswirken.