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Urteil Schlüsselverlust: Der Mieter zahlt

31.01.2011, 04:55

Frankfurt / Main ( dapd ). Ein Mieter muss für den Austausch von Schließzylindern aufkommen, wenn er einen Schlüsselbund offen liegen lässt und dieser daraufhin abhanden kommt. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt / Main.

Die Mieter hatten Praxisräume angemietet, in denen ein Schlüsselbund mit sämtlichen Schlüsseln zur Praxis und zur Schließanlage nicht mehr auffindbar war. Noch am selben Tag ließ der Vermieter 21 Schließzylinder der Schließanlage austauschen. Am Abend lag der Schlüsselbund dann im Briefkasten der Praxis. Der Vermieter verlangte von den Mietern Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließzylinder. Zu Recht, so die Richter. Zur Obhutspflicht der Mieter gehöre es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren. ( AZ : 33 C 4131 / 09 – 30 )