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Oberlandesgericht Frankfurt: Bank muss vergessenes Guthaben auszahlen

03.03.2011, 04:31

Frankfurt/Main (dapd). Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Bank zur Auszahlung eines in Vergessenheit geratenen Sparguthabens verpflichtet. Weder die Forderung noch der Auskunftsanspruch des Sparers seien verjährt, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG).

Geklagt hatte ein Mann, der 2007 in den Besitz eines Sparbuches seines Vaters gekommen war. 1959 hatte das Sparbuch ein Guthaben von 106000 D-Mark ausgewiesen. Seit dieser Zeit hatte es keine Kontobewegung mehr gegeben. Die Bank verweigerte eine Auskunft über das aufgelaufene Guthaben sowie eine Auszahlung und zweifelte die Echtheit des Sparbuchs an, da es in den Archiven keine Aufzeichnung über das Sparbuch gebe.

Das OLG urteilte jedoch, es liege im Verantwortungsbereich der Bank, geeignete Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Dem Sparbuch komme die Funktion einer Beweisurkunde zu. Das OLG folgte mit Urteil einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, ließ jedoch die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. (Az. 19 U 180/10)