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Vermieter darf Kaution nicht für Anwaltskosten verwenden

21.04.2011, 04:31

Duisburg (dapd). Ein Vermieter darf die vom Mieter hinterlegte Mietsicherheit nicht dafür verwenden, die Kosten für eine Rechtsverteidigung zu begleichen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg hervor (AZ: 13 S 58/10).

In dem Fall ging es nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins um einen Wasserschaden in einer Mietwohnung. Der Mieter kündigte und klagte auf Schadensersatz. Außerdem forderte er die Rückgabe des zugunsten des Vermieters verpfändeten Sparbuches, das er bei Vertragsabschluss als Mietsicherheit zur Verfügung gestellt hatte. Der Vermieter behielt das Sparbuch jedoch. Er ging davon aus, dass er nach dem Gerichtsverfahren einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Verteidigung habe.

Das Gericht lehnte jedoch ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters ab. Eine Mietsicherheit diene der Absicherung von Mietausfällen, der Sicherung von Ansprüchen auf Schönheitsreparaturen und auf Schadensersatz für den Fall, dass der Mieter die Wohnung beschädige. Dagegen sei es nicht Sinn der Mietsicherheit, die Kosten einer Rechtsverteidigung des Vermieters zu sichern, sollte dieser vom Mieter ungerechtfertigt gerichtlich belangt werden.

dapd.djn/kaf/mwo /4