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Gefälschte Fragebögen aufgetaucht / Rücksendeumschläge müssen laut Gesetz vom Befragten frankiert werden Keine Pflicht, Interviewer in die Wohnung zu lassen

Von Martin Rieß 11.05.2011, 12:12

Magdeburg. Die EU-weite Volkszählung Zensus 2011 ist in vollem Gange (die Volksstimme berichtete). Zehn Prozent der Menschen werden zu ihren Lebensumständen befragt. Wie berichtet, besteht die Pflicht, die Fragebögen auszufüllen. Doch es gibt noch weitere offene Fragen.

So erkundigte sich eine Leserin, ob sie die Interviewer – auch Erhebungsbeauftragte genannt – in ihre Wohnung lassen müsse. Nach Information des Statistischen Bundesamtes ist dies nicht der Fall: Bei der Haushaltsbefragung werden zwar die Interviewer – diese können sich auch ausweisen – an der Wohnungstür vorstellig. Der Grund ist die sogenannte Existenzfeststellung. Bei dieser wird ermittelt, wie viele und welche Personen in der jeweiligen Wohnung wohnen. Erst dann geben die Interviewer die entsprechende Menge an Fragebogen heraus – und zwar unabhängig davon, ob Hilfe beim Ausfüllen benötigt wird. Bevor die Interviewer mit den Fragebögen an der Wohnungstür erscheinen, melden sie sich an.

Für die Existenzfeststellung ist es ausreichend, dass pro Wohnung ein Auskunftspflichtiger Angaben zur Existenz (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) aller Personen macht. Nach dieser Existenzfeststellung können die Befragten zusammen mit dem Interviewer den Fragebogen ausfüllen. Dies ist allerdings nur ein Angebot – die Befragten können es ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Fragen sollen innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden.

Niemand muss den Interviewer in seine Wohnung lassen. Der Interviewer kann auch außerhalb der Wohnung beim Ausfüllen der Fragebogen helfen.

Die Rücksendeadresse für die Haushaltsbefragungen lautet in Sachsen-Anhalt:

Beleglesezentrum

systemform

MediaCard GmbH

im Auftrag des Statistischen

Landesamtes Sachsen-Anhalt

96082 Bamberg

Haus- und Grundstückseigentümer werden nicht von Interviewern besucht. Sie können die für sie verfassten Fragen im Internet beantworten. Die Zugangsdaten – Fragebogennummer und Aktivierungscode – befinden sich auf dem Papierfragebogen, sie sind dort auf der ersten Seite dem Feld "online" zu entnehmen.

Falls Haus- und Grundstückseigentümer diese Möglichkeit nicht nutzen, sind sie verpflichtet, den ausgefüllten Fragebogen per Post einzusenden. Dabei gilt Paragraph 15, Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes: Der Empfänger ist kostenfrei zu stellen. Das heißt, dass der Befragte den Brief freimachen muss.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind bereits gefälschte Fragebögen aufgetaucht. Diese seien an ihrer Fragestellung zu erkennen: In den echten Fragebögen geht es weder um sexuelle Orientierung, noch um politische Einstellungen, erblich bedingten Krankheiten oder finanzielle Sachverhalte. Die Statistikbehörden bitten, Fälschungen umgehend bei den Erhebungsstellen zu melden. Entgegen einem gestern von der Deutschen Presseagentur (dpa) veröffentlichten Bericht müssen Befragte angeben, ob und wie sie beschäftigt oder ob sie arbeitslos sind.

Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen und zusätzliche Informationen gibt es auf der vom Statistischen Bundesamt betreuten Internetseite. Dort befinden sich auch Musterbögen mit allen Fragen, die im Rahmen von Zensus 2011 gestellt werden.

www.zensus2011.de