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Unangenehme Gerüche können gesundheitsgefährdend sein Beim Teppichkauf auf die eigene Nase verlassen

05.03.2010, 04:52

Düsseldorf ( rgm ). Die neue Couch oder der frisch verlegte Teppichboden " stinken oft so richtig zum Himmel ". Unangenehme Gerüche lassen sich häufig nicht vermeiden, sie sind auch nicht immer gefährlich. Allerdings gasen aus manchen Möbeln und Böden gesundheitlich bedenkliche Stoffe aus, die Benommenheit, Schleimhautreizungen, Unruhe oder Allergien verursachen können. Wenn nach zwei bis vier Wochen die Gerüche nicht verschwunden sind, kann das ein Hinweis auf eine zu starke Belastung mit abträglichen Stoffen sein. Doch durch mehr Aufmerksamkeit beim Kauf lassen sich solche Belästigungen oft vermeiden.

Wer sicher gehen will, dass Tische, Betten oder Bodenbeläge schadstoffarm sind, sollte im Handel auf Produkte achten, die mit Umweltzeichen wie dem " Blauen Engel " oder dem " Goldenen M " gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus sollte man sich bei der Anschaffung von Möbeln und Teppichen auf die eigene Nase verlassen. Denn über einen Teppichboden, der bereits im Laden stinkt, wird man in den eigenen vier Wänden ebenfalls die Nase rümpfen.

Stark riechende, länger als vier Wochen anhaltende Ausdünstungen können zur Reklamation berechtigen. Bestreitet ein Händler die Fehlerhaftigkeit der Ware, muss der Kunde die beanstandeten Mängel nachweisen.

Entsprechende Gutachten, die von anerkannten Sachverständigen oder Schadstoff-Messinstituten erstellt werden, sind jedoch aufwendig und teuer. Zudem ist nicht immer sicher, ob diese Expertisen in einem Gerichtsverfahren verwertbar sind.

Auf keinen Fall sind üble Gerüche von Möbeln oder Teppichen mit Duftstoffen zu bekämpfen. Denn die Geruchskiller können ebenfalls gesundheitlich bedenkliche Stoffe wie Terpene enthalten, die beispielsweise als Auslöser von Allergien gelten.