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Hausumbauten Handwerker müssen das Vorgewerk überprüfen

17.02.2010, 04:51

Berlin ( ddp ). Auch bei kleineren Umbau- und Sanierungsarbeiten am Eigenheim sollten Laien auf die Sachkunde eines Architekten vertrauen. " Handwerker direkt zu beauftragen, spart dem Bauherrn zwar das Architektenhonorar. Angesichts der Vielzahl verwendbarer Baumaterialien ist aber ein gewisses Maß an Sachverstand nötig, um Handwerksleistungen selbst in Auftrag zu geben ", warnt Stefan Bentrop vom Verbraucher-Zentrale Bundesverband ( vzbv ).

Wer Aufträge dennoch selbst vergibt, sollte wissen : " Bauhandwerker sind grundsätzlich verpflichtet, das jeweilige Vorgewerk auf Tauglichkeit zu prüfen, sofern darauf aufzubauen ist ", sagt der Experte vom Verbraucher-Zentrale Bundesverband. Kommen dem Handwerker Zweifel, ob das Vorgewerk mangelfrei und zweckdienlich ist, hat er die Pflicht, den Bauherrn darüber zu informieren. So muss ein Maurer beispielsweise beurteilen, ob die Kellerdecke für das Setzen von Zwischenwänden tragfähig ist.

" Die Prüf- und Informationspflicht jedes Bauhandwerkers gilt umso mehr, je weniger der Bauherr als Laie von den zu erforderlichen Leistungen versteht ", sagt Stefan Bentrop. Wenn es der Handwerker unterlässt, das Vorgewerk zu prüfen – etwa um rascher mit den eigenen Arbeiten beginnen zu können –, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig, wenn später Mängel auftreten.

Maßgeblich für die Schadensersatzpflicht des Handwerkers sind die Umstände des Einzelfalls. Wird ein Architekt mit der Vergabe und Überwachung der Baumaßnahmen betraut, hat er bei handwerklichen Mängeln den schwarzen Peter, so Stefan Bentrop vom Verbraucher-Zentrale Bundesverband.