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Bundesgerichtshof Familien-Pkw darf nicht gepfändet werden

03.03.2010, 04:52

Nürnberg ( rgm ). Der Familien-Pkw einer Schuldnerin ist unpfändbar, wenn der Ehegatte das Auto unbedingt für seine Fahrt zur Arbeit benötigt. Diese grundsätzliche Entscheidung hat jetzt der Bundesgerichtshof getroffen ( Az. VII ZB 16 / 09 ). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hat eine Frau Schulden in Höhe von 2459, 79 Euro. Sie ist erwerbsunfähig und bezieht nur eine kleine Rente. Zur Begleichung der Schulden sollte deshalb jetzt der Familien-Pkw gepfändet werden. Das lehnte die damit beauftragte Gerichtsvollzieherin aber ab. Die Schuldnerin lebe mit ihren drei Kindern und dem Ehemann auf einem Dorf. Der Familienvater sei für den Weg zu seiner Arbeit in der Kreisstadt auf das gemeinsame Fahrzeug angewiesen. Er müsste sonst stundenlang auf ein öffentliches Verkehrsmittel warten, wobei nicht einmal sichergestellt wäre, dass zu bestimmten Zeiten überhaupt noch ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe. Dieser Argumentation schlossen sich die Bundesrichter an. " Unpfändbar sind alle Gegenstände der Schuldnerin, die ihr Ehegatte zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit benötigt ", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Dazu gehört in diesem Fall der gemeinsame Pkw.