1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Was tun, wenn der Miterbe andere Vorstellungen hat?

EIL

Erbrecht Was tun, wenn der Miterbe andere Vorstellungen hat?

02.03.2010, 04:52

Frage : Ich habe zusammen mit den beiden Kindern meines verstorbenen Mannes ein Haus geerbt. Weil das Dach repariert werden muss, will ich einen Kredit aufnehmen. Der Sohn meines verstorbenen Mannes sträubt sich aber dagegen. Was kann ich tun ?

Es antwortet Gerd Frömming, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in Magdeburg : Sie haben gute Chancen, sich durchzusetzen. Zunächst einmal bilden Sie mit den Kindern eine Erbengemeinschaft und sind gemeinsam Eigentümer des gesamten Nachlassvermögens. Keine einfache Situation, da Sie bei Entscheidungen über den Nachlass vorerst aufeinander angewiesen sind – so lange, bis die Erbengemeinschaft " auseinandergesetzt ist ". Das kann mehrere Jahre dauern.

Schwierig wird die gemeinsame Handhabung des Nachlassvermögens, wenn in Erbengemeinschaften innerfamiliäre Konflikte ausgetragen werden, deren Ursache woanders liegt. Oft haben die Beteiligten ganz unterschiedliche Vorstellungen, wie der Nachlass verwaltet oder geteilt werden soll.

Für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, zu der man eine notwendige Dachreparatur sicher zählen kann, ist eine Stimmenmehrheit der Miterben nötig. Das Stimmrecht richtet sich nach der Größe der Anteile am Nachlass ( Erbquoten ) : Wenn jemand zum Beispiel zwei Drittel geerbt hat, kann er allein mit seiner Stimme solche Maßnahmen durchsetzen. Doch auch wenn Sie keine Mehrheit für die Dachreparatur finden, können Sie die Zustimmung unter Umständen rechtlich erzwingen. Denn jeder Miterbe ist dazu verpflichtet, an den erforderlichen Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses mitzuwirken.