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Versicherung Abgesichert beim Wegeunfall

29.03.2010, 04:52

Nürnberg ( rgm ). Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung verunglückt. Bei Abstechern sieht die Sache jedoch meist anders aus. Der Fiananzdienstleistungs-Informationsdienst verweist aktuell auf einen Fall, bei dem ein Arbeitnehmer auf der Heimfahrt anhielt, um an einem Kiosk einzukaufen. Auf dem Weg zu seinem Wagen wurde er von einem Auto angefahren. Das Landessozialgericht Essen verneinte draufhin den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Doch das Bundesarbeitsgericht gab der Klage des Mannes mit der Begründung statt, dass der Arbeitnehmer die zu seiner Arbeitsstelle führende Straße bereits wieder erreicht hatte, als der Unfall geschah. ( Az : 2 RU 16 / 08 ).